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Autor/inn/enWerner, Dirk; Jansen, Anika; Pierenkemper, Sarah; Hickmann, Helen; Garb, Maria
TitelIntegration durch berufliche Anerkennung für Geflüchtete aus der Ukraine.
Stand: April 2022.
QuelleKöln: Institut der deutschen Wirtschaft e.V. (2022), 18 S.
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ReiheIW-Report. 2022,25
BeigabenIllustrationen
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
SchlagwörterDeutschland; Flüchtling; Gesetz; Ukraine; Berufliche Integration; Berufliche Qualifikation; Anerkennung; Berufsbildungssystem; Feststellung; Herkunftsland; Gesetz; Arbeitsmarktchance; Berufliche Integration; Berufliche Qualifikation; Berufsbildungssystem; Ausbildungsabschluss; Anerkennung; Feststellung; Stellungnahme; Flüchtling; Deutschland; Herkunftsland; Ukraine
Abstract"Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, im Zuge derer bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland gekommen sind und noch weitere kommen werden. Für die Geflüchteten stehen Schutz, Kinderbetreuung und familiäre Versorgung im Vordergrund. Vielfach wird derzeit gefordert, die Geflüchteten möglichst unkompliziert und schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies wird zeitnah jedoch nur für diejenigen Erwachsenen möglich sein, die nicht mit Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen gefordert sind. Bei der Integration in Beschäftigung sind daher eine kurzfristige und eine mittel- bis langfristige Perspektive zu unterscheiden. Kurzfristig stehen die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt durch die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf Basis von § 24 AufenthG für ukrainische Geflüchtete günstig, da Personen neben einem vorübergehenden Schutz von einem bis drei Jahren auch Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland haben (BMI, 2022). Mittel- bis langfristig sollte eine möglichst nachhaltige Integration in qualifizierte Beschäftigung mitgedacht werden. Die Chancen am Arbeitsmarkt können Geflüchtete am besten nutzen, wenn sie eine Tätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation ausüben. Hierfür spielt die formale Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen aus der Ukraine eine wichtige Rolle. Eine Anerkennung gibt Transparenz über die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten und erleichtert den Einstieg in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 besteht für alle Personen die Möglichkeit, ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Person eine formale und staatlich anerkannte Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen hat. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden insgesamt 6.213 Anerkennungsverfahren für ukrainische Berufsabschlüsse beschieden. Viele Anerkennungen entfallen auf Berufe, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt große Fachkräfteengpässe aufweisen, wie beispielsweise in der Gesundheits- und Krankenpflege. 48,5 Prozent der beschiedenen Anerkennungen von Frauen aus der Ukraine waren im Jahr 2020 für Engpassberufe. Bei den ukrainischen Männern waren es 49,0 Prozent. Ein Blick auf das ukrainische Bildungssystem zeigt, dass es in der Ausbildung zwar oftmals einen geringeren Praxisanteil als in der deutschen dualen Ausbildung gibt, aber dennoch gute Chancen auf eine Anerkennung bestehen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits vor Kriegsausbruch in Deutschland lebten, sind gut in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Viele arbeiten in qualifizierten Jobs als Fachkraft oder auf Expertenniveau. Bislang vorliegende Untersuchungen zeigen, dass auch das Bildungsniveau der neu ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainern hoch ist. Die bislang offiziell registrierten 384.000 ukrainischen Geflüchteten bringen also gute Voraussetzungen mit, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sofern ihre familiäre Situation dies zulässt und sie eine Beschäftigung anstreben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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