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Autor/inReimer, Franz
TitelDas Recht auf Bildung in Zeiten der Pandemie.
Vom Präsenz- zum Distanzlernen und zurück?
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 69 (2021) 4, S. 363-381Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterBildungsrecht; Deutschland; Landesrecht; Völkerrecht; Hausunterricht; Recht auf Bildung; Bildungsrecht; Landesrecht; Recht auf Bildung; Pandemie; Hausunterricht; Pandemie; Rechtsgrundlage; Völkerrecht; Deutschland
AbstractDas Recht auf Bildung ist Kindern und Jugendlichen nicht grundgesetzlich, wohl aber in den allermeisten Landesverfassungen und darüber hinaus völkerrechtlich als justitiables Recht verbürgt. Ihm korrespondiert keine verfassungs- oder völkerrechtliche Pflicht zur Bildung. Die Statuierung einer solchen Pflicht, die nicht mit der Schulpflicht identisch ist, obliegt den Landesgesetzgebern. Die Pandemie hat die Notwendigkeit einer differenzierten gesetzlichen Ausgestaltung gezeigt, weil die Schulpflicht zwar durch infektionsschutzrechtliche Verordnungen suspendiert, auf diesem Weg aber nicht durch andere Lernformen surrogiert werden kann. (DIPF/Orig.).

The minor's right to education is not granted in the Basic Law but in most of the constitutions of the federal states in Germany, as well as in international treaties. In the absence of a corresponding constitutional duty to educate yourself it is the legislature in the federal states to whom the establishment of such a duty falls. The pandemic has made clear the need for differentiated statutory provisions because by way of ordinance based on the Protection against Infection Act the duty to attend school can be suspended but not be substituted by other modes of learning. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2022/2
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