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Autor/inGebhard, Friederike
TitelZur Bedeutung grundrechtlicher Schutzpflichten im Kontext der Masernimpfpflicht.
Anmerkung zu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2020, 1 BvR 469/20.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 69 (2021) 3, S. 277-292Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterKindeswohl; Kindertagesstätte; Kindeswohl; Krankheit; Rechtsprechung; Gesundheitsfürsorge; Pflicht; Kindertagesstätte; Krankheit; Gesundheitsfürsorge; Pflicht; Bundesverfassungsgericht; Grundrechte; Rechtsprechung
AbstractSeit Inkrafttreten der Masernimpfpflicht am 1.3.2020 dürfen Kinder ab einem Lebensalter von einem Jahr nur noch in Betreuungseinrichtungen aufgenommen werden, wenn sie einen Impfschutz, eine masernspezifische Immunität oder eine medizinische Kontraindikation nachweisen können. Dadurch werden sowohl Grundrechte der Kinder als auch ihrer Eltern berührt. Das Bundesverfassungsgericht hat die vorläufige Außerkraftsetzung der Impfpflicht abgelehnt und damit die Bedeutung grundrechtlicher Schutzpflichten für die körperliche Unversehrtheit vulnerabler Personen betont. (DIPF/Orig.).

Since the coming into effect of the compulsory measles vaccination on March 1, 2020 children from an age of one year can only be accommodated to care facilities if they can either prove protection due to vaccination, a measles specific immunity or a medical contraindication. Thus, constitutional rights both of children as well as of their parents are affected. The Federal Constitutional Court refused a temporary suspension of compulsory vaccination and thereby emphasized the importance of fundamental rights obligation with regard to the physical integrity of vulnerable persons. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2022/1
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