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Autor/inNickel, Dorette
TitelRechtmäßigkeit eines Verbots von Angeboten der Jugendarbeit zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 69 (2021) 2, S. 208-217Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312; 2366-6749
SchlagwörterJugendrecht; Pandemie; Rechtsgrundlage; Jugendarbeit; Gutachten; Verordnung; Deutschland
AbstractDer Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat auf Anfrage eines seiner Mitglieder ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es rechtlich zulässig ist, Angebote der Jugendarbeit zu untersagen, um die Bevölkerung vor einer weiteren Verbreitung von COVID-19 zu schützen. Hintergrund der Anfrage ist eine auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Landesebene erlassene Verordnung, in der einige Aufgabenbereiche der Jugendarbeit mit vermeintlich "unterhaltendem" Charakter gänzlich untersagt werden, während andere Angebote, bei denen laut Verordnung Beratung und Bildung im Vordergrund stehen, präsenzlos bzw. mit beschränkter Teilnehmerzahl zulässig bleiben. Der Deutsche Verein kommt zu dem Ergebnis, dass das Verbot nicht rechtmäßig ist. Insbesondere sieht er es als zum Schutz vor Infektionen als nicht erforderlich an, die Angebote gänzlich zu untersagen, insbesondere weil es auch in diesen Bereichen der Jugendarbeit zahlreiche Möglichkeiten gibt, den jungen Menschen kontakt- bzw. präsenzlose Angebote zu machen. In dem Gutachten wird auch ausgeführt, warum es in Zeiten von Corona und Lockdown wichtig ist, ein möglichst breites Spektrum von Angeboten der Jugendarbeit aufrechtzuerhalten. (DIPF/Orig.).

The German Association for Public and Welfare e.V. has drawn up, at the request of one of its members, a survey on the legal right to prohibit youth work offers in ordert o protect the population from further dissemination of COVID-19. The background to the question is an regulation issued on the basis of the national Infection Protection Act, which completely prohibits some fields of youth work with a supposedly "entertaining" character, while other offers, which according to the regulation focus on counselling and education, remain allowed without being present or with a limited number of participants. The German Association concludes that the ban is not lawful. In particular, it is considered unnecessary to prohibit offers completely with the regard to the protection of infections, especially since there are also numerous possibilities in these fields of youth work to make young people contactless offers in such a way by not being present. The survey also states why, in times of Corona and lockdowns, it is important to maintain the widest possible range of youth work offers. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2022/1
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