Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Wenzel, Joachim |
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Titel | Rechtliche Einordnung Systemischer Therapie jenseits des Heilauftrags in Abgrenzung zu heilkundlicher Psychotherapie. |
Quelle | Aus: Kuhnert, Tanja (Hrsg.); Berg, Mathias (Hrsg.): Systemische Therapie jenseits des Heilauftrags. Systemtherapeutische Perspektiven in der Sozialen Arbeit und verwandten Kontexten. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (2020) S. 61-87
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Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 978-3-525-40848-3; 978-3-666-40848-9 |
Schlagwörter | Recht; Störung; Gesundheitswesen; Heilung; Krankheitsbild; Psychopathologie; Psychotherapie; Therapie; Datenschutz; Freiheitsrechte; Grundrechte; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Strafrecht; Auftrag; Vertrag; Vertragsrecht; Berufsbildung; Berufsfreiheit; Berufsbild; Berufsfeld; Heilpraktiker; Psychologe; Pädagoge; Freiheit von Forschung und Lehre; Wissenschaftsfreiheit; Wissenschaftsdisziplin; Sozialpädagogik; Systemischer Ansatz; Deutschland |
Abstract | In Deutschland ist in Bezug auf Systemische Therapie Einiges im Wandel begriffen. So waren Systemische Therapeuten und Berater in den vergangenen Jahrzehnten vor allem im Feld der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Die berufsrechtliche Anerkennung (2008) und die Kassenzulassung Systemischer Psychotherapie für Erwachsene (2020) ermöglichen nun darüber hinaus auch eine weitergehende Ausweitung Systemischer Therapie ins Feld des deutschen Gesundheitssystems über den Bereich Sozialer Arbeit hinaus. Umso wichtiger ist es nun, zu Beginn einer systemischen Dienstleistung zu klären, ob es sich um Heilkunde handelt oder nicht. Diese Einordnung ist zu Beginn einer psychosozialen Dienstleistung notwendig, weil sie strafrechtliche, datenschutzrechtliche, heilkunderechtliche und nicht zuletzt haftungsrechtliche Folgen nach sich zieht. Der Aufsatz gibt einen Überblick in dieser Fragestellung und bietet Lösungsansätze zur Klärung, um die Dienstleistung möglichst rechtssicher einstufen und vertraglich gestalten zu können. Damit ist eine transparente Auftragsklärung möglich im Sinne der jeweils beteiligten Therapeuten, Berater, Kunden, Patienten und Klienten. |
Erfasst von | Externer Selbsteintrag |
Update | 2022/1 |