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Sonst. PersonenBrengmann-Domogalla, Hedwig (Red.); Reymers, Magret (Red.)
InstitutionBundesinstitut für Berufsbildung
TitelWerkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau.
Online-Berufsinformation zur Ausbildungsordnung.
QuelleBonn: Bundesinstitut für Berufsbildung (2016), 181 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei (1); PDF als Volltext kostenfreie Datei (2)  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheAusbildung gestalten
BeigabenAbbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISBN978-3-945981-52-8
URNurn:nbn:de:0035-0621-8
SchlagwörterBetrieb; Prüfung; Ausbildungsberuf; Ausbildungsordnung; Feuerwehrmann; Prüfung; Rahmenlehrplan; Ausbildungsordnung; Ausbildungsrahmenplan; Ausbildungsberuf; Feuerwehrmann; Neuordnung; Betrieb
Abstract"Der Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau wurde im Jahr 2009 zunächst zeitlich befristet geschaffen. Um abzuklären, ob sich die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2009 bewährt hat, wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung in den Jahren 2013/2014 eine Evaluierung durchgeführt. Im Zentrum der Evaluierung stand die Frage, wie gut die Ausbildungsordnung den Anforderungen von Werkfeuerwehren unterschiedlicher Branchen gerecht wird. Ein weiterer Aspekt ergab sich daraus, dass die Regelungkompetenz im Brand-und Katastrophenschutz bei den Ländern liegt und damit von jedem Bundesland definiert wird, welche Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/-innen von Werkfeuerwehren gestellt werden. Es war also auch abzuklären, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte sowie Prüfungsanforderungen der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung, die zwangsläufig im Überlappungsbereich von 16 Länderregelungen liegt, den landesrechtlichen Anforderungen an Werkfeuerwehren in jedem Bundesland genügen, sodass als Werkfeuerwehrmann/ Werkfeuerwehrfrau ausgebildete Mitarbeiter/-innen auf die Sollstärke angerechnet werden können. Von Interesse war weiterhin, ob und in welcher Weise die Anschlussfähigkeit an die Beschäftigung im öffentlich-rechtlichen Bereich gegeben ist. Die Evaluierung des BIBB hat die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Inhaltliche Änderungen bei der Überführung der Ausbildungsordnung in Dauerrecht betreffen die Prüfungszeiten und einzelne Lernziele im Ausbildungsrahmenplan, vor allem im handwerklichen Bereich, die aktualisiert worden sind. Im Übrigen wurde eine Fülle von redaktionellen Änderungen vorgenommen, die das äußere Erscheinungsbild beeinflussen, nicht aber den Regelungsgehalt. Der Verordnungstext wurde an die aktuelle Musterausbildungsordnung angepasst, wodurch die Nummerierungen im Ausbildungsberufsbild und die Reihenfolge der Paragrafen verändert worden sind." (Textauszug, BIBB-Doku).
Erfasst vonBundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Update2017/3
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