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Autor/inn/enSchönecker, Lydia; Meysen, Thomas
InstitutionBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
TitelSchutzauftrag nach § 4 KKG in der Schule.
QuelleAus: Jugendschutz geht zur Schule! Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe von Schulsozialarbeit. Berlin (2016) S. 102-112Verfügbarkeit 
ReiheBlickpunkt Kinder- und Jugendschutz
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-00-055461-2
SchlagwörterKindeswohl; Gesetz; Jugendamt; Kindeswohl; Kinderschutz; Gefährdung; Fachkraft; Kinderschutz; Gesetz; Fachkraft; Gefährdung; Jugendamt
AbstractDas Gesetz fordert Schule und Jugendamt zur Kooperation auf. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 ist Kinderschutz wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit. Die Vorschrift des § 4 KKG zur Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung nimmt Lehrerinnen und Lehrer in die Pflicht. Sie fordert auf, mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern ins Gespräch zu gehen, wenn ihnen "gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt" werden. Die Autoren diskutieren im Beitrag die (rechtlichen) Möglichkeiten der Schulsozialarbeit in diesem Spannungsfeld zu agieren.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2017/2
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