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Autor/inJung, Otmar
TitelDas Bundesverfassungsgericht und die direkte Demokratie.
Gefälligkeitsübersetzung: The Federal Constitutional Court and direct democracy.
QuelleAus: Koch, Christoph (Hrsg.): Politik ist die Praxis der Wissenschaft vom Notwendigen. Helmut Ridder; (1919-2007). München: Meidenbauer (2010) S. 157-199Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-89975-205-2
SchlagwörterDeutschland; Politisches System; Recht; Rechtsanwendung; Rechtschreibung; Repräsentative Demokratie; Schule; Staatsrecht; Verfassung; Wahlrecht; Rechtsprechung; Direkte Demokratie; Bürgerentscheid; Recht; Europäische Union; Schule; Rechtschreibung; Atomwaffe; Bundesverfassungsgericht; Bürgerentscheid; Direkte Demokratie; EU-Vertrag; Politisches System; Rechtsanwendung; Rechtsprechung; Repräsentative Demokratie; Staatsrecht; Verfassung; Wahlrecht; Konferenzschrift; Europäische Union; Konferenzschrift; Deutschland
AbstractDer Beitrag zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit vier verschiedenen Ansätzen, in denen sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der direkten Demokratie zu äußern hat. Bei der Zusammenstellung, Hinterfragung und Einschätzung dieser Sequenzen berücksichtigt der Autor insbesondere die Stellungnahmen des Staatsrechtlers und Verfassungsgeschichtlers Helmut Ridder (1919 - 2007). Der erste Ansatz thematisiert die direkte Demokratie in den Bundesländern an den Beispielen (1) der Entscheidungen zur Atomwaffen-Volksbefragung 1958, (2) dem hessischen Volksbegehren 'Keine Startbahn West' 1982, (3) dem bayrischen Volksentscheid 'Das bessere Müllkonzept' 1997, (4) dem Fall 'Rechtschreibereform' in Schleswig-Holstein 1999, (5) der Volksinitiative 'Schule in Freiheit' in Schleswig-Holstein 2000 sowie (6) dem Fall 'Wahlrechtsreform' in Hamburg 2008. Der zweite Ansatz fokussiert auf die Defizite der repräsentativen Demokratie im Zuge des so genannten 'Brokdorf-Beschlusses' 1985 und der daraus hervorgehenden Debatte über das Repräsentativsystem. Der dritte Ansatz beschäftigt sich schließlich mit der kommunalen Direktdemokratie unter Hinweis auf (1) den 'Rastede-Beschluss' 1988 und (2) den Fall 'Waldschlösschenbrücke' in Dresden 2007. Der vierte Ansatz widmet sich abschließend der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur direkten Demokratie in Europa mit Blick auf folgende Fälle: (1) das Maastricht-Urteil 1993, (2) die Klage gegen die Ratifizierung der Europäischen Verfassung 2005 sowie (3) die Klage gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon 2008/2009. (ICG2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2011/4
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