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Autor/inn/enFüssel, Hans-Peter; Gresch, Cornelia; Baumert, Jürgen; Maaz, Kai
TitelDer institutionelle Kontext von Übergangsentscheidungen.
Rechtliche Regelungen und die Schulformwahl am Ende der Grundschulzeit.
QuelleAus: Maaz, Kai (Hrsg.); Baumert, Jürgen (Hrsg.); Gresch, Cornelia (Hrsg.); McElvany, Nele (Hrsg.): Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Leistungsgerechtigkeit und regionale, soziale und ethnisch-kulturelle Disparitäten. Bonn: Bundesministerium für Bildung u. Forschung (2010) S. 87-106
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ReiheBildungsforschung. 34
BeigabenTabellen; Literaturangaben S. 106
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-88135-333-X; 978-3-88135-333-5
SchlagwörterDeutschland; Elternrecht; Grundschule; Verfassungsrecht; Schulwahl; Weiterführende Schule; Bundesland; Elternrecht; Schulwahl; Schulform; Sekundarstufe I; Übergang; Grundschule; Weiterführende Schule; Bundesland; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Elternwille; Deutschland
AbstractDer Beitrag ist im Zusammenhang des vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und der Georg-August-Universität Göttingen durchgeführten Projektes "TIMSS - Übergangsstudie 2007" entstanden. Diese Studie hat länderübergreifend den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Bildungsgänge des Sekundarbereichs I untersucht; dabei konzentriert sich der vorliegende Beitrag auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diesen Übergang regeln. Ausgangspunkt stellen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dar, die durch die Rechtsprechung aus dem Spannungsverhältnis zwischen elterlichem Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) und der staatlichen Schulaufsicht (Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes) resultieren. Dabei werden namentlich die verfahrensrechtlichen, länderspezifisch näher ausgestalteten Bestimmungen untersucht und dargestellt, die im Zusammenhang mit der elterlichen Wahlentscheidung für den Übergang in die Sekundarstufe I von Bedeutung sind. Dabei sind namentlich diejenigen Bestimmungen von Interesse, die sich mit der Lösung entsprechender Dissensfälle beschäftigen. (DIPF/Autor).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2010/4
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