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Autor/inChristl, Gerhard
TitelKindergarten-, Kita- und Hortkosten im Familienrecht.
Anmerkung zu BGH 11.1.2017 - XII ZB 565/15.
QuelleIn: Das Jugendamt, 90 (2017) 6, S. 283-286Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1867-6723
SchlagwörterTrennung; Bedarf; Familienrecht; Hort; Kind; Kindertagesstätte; Kosten; Trennung; Unterhaltspflicht; Unterhalt; Angemessenheit; Betreuung; Familienrecht; Unterhalt; Unterhaltspflicht; Kind; Hort; Kindertagesstätte; Kosten; Betreuung; Angemessenheit; Bedarf
AbstractMit dem Beschluss vom 11.1.2017 (XII ZB 565/15) zum Kindesunterhalt beim Wechselmodell bestätigt der BGH seine Grundsatzentscheidung vom 26.11. 2008 (XII ZR 65/07), dass Beiträge für den Kindergarten bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder Mehrbedarf des Kindes, also mit Ausnahme der Verpflegungskosten nicht im Tabellenunterhalt für das Kind enthalten sind. Zugleich erweitert der BGH diesen Mehrbedarf (Zusatzbedarf) nun auf Hortkosten beim Besuch der Grundschule, da diese ebenfalls regelmäßig pädagogisch bedingt seien.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/3
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