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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Beitrag stellt die Suche nach verfassungskonformen Lösungen für die Einführung von islamischem Religionsunterricht an staatlichen Schulen (Art. 7 Abs. 3 GG) und islamischer Theologie an staatlichen Universitäten in den Mittelpunkt der Betrachtung. Der politische Wille sei nun da; über den rechtlichen Rahmen und insbesondere die Zulässigkeit von Lösungsansätzen, die eine Einbindung des Islam bzw. der vielfältigen Strömungen des Islam in Deutschland trotz dessen sehr spezifischer institutioneller Verfasstheit in den tradierten religionsverfassungsrechtlichen Rahmen anstreben, besteht indes Unsicherheit. Die Autorin vertritt hier - sehr gut nachvollziehbar - eine offene Linie, die die gegenwärtig, teilweise als Übergangslösungen praktizierten Modelle zur Einführung von ordentlichem Religionsunterricht und islamischer Theologie für verfassungsrechtlich zulässig hält. Der politische Wille habe hier zu Recht auch erfinderisch gemacht. Hier möchte man der Autorin gerne beipflichten. Allerdings: Bei aller Großzügigkeit im Rechtlichen lassen sich bestehende -politische - Probleme bei der Umsetzung der neuen Modelle nicht ausblenden. Sie rühren von einer durchaus unterschiedlichen Vorstellung zwischen Verbänden auf der einen Seite und der universitär geprägten Wissenschaft auf der anderen Seite darüber, was akademische Freiheit auch in der Theologie an staatlichen Universitäten bedeutet. (DIPF/Orig.).
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Ungern-Sternberg, Antje von: Islamischer Religionsunterricht und islamische Theologie - die Suche nach verfassungskonformen Lösungen. 2016.
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