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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHippler, Horst
TitelBerufsbezeichnung "Ingenieur".
Keine hochschulfremde Überprüfung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 23 (2016) 2, S. 132-133Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterBerufsbezeichnung; Deutschland; Ingenieur; Studium; Berufsbild; Qualitätssicherung; Ingenieurwissenschaft; Berufsbezeichnung; Ingenieurgesetz; Berufsbild; Ingenieur; Ingenieurausbildung; Studium; Hochschulautonomie; Qualitätssicherung; Deutschland
AbstractWer ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen Hochschule absolviert hat, kann sich "Ingenieur" nennen. So regeln es die bisherigen Ingenieurgesetze. Gegen welche geplanten Gesetzesänderungen wehren sich die Hochschulen? (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2016/3
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