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Autor/inMarcus, Bernd
TitelMultiple-Choice-Prüfungsaufgaben in der Psychologie. Eine Erwiderung auf Kubingers (2014) Gutachten.
QuelleIn: Psychologische Rundschau, 66 (2015) 3, S. 166-170Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0033-3042; 2190-6238
DOI10.1026/0033-3042/a000253
SchlagwörterSkalierung; Testkonstruktion; Testreliabilität; Testvalidität; Multiple-Choice-Verfahren; Psychologisches Gutachten; Test; Beruf; Gerechtigkeit; Psychologisches Gutachten; Skalierung; Test; Interpretation; Vermutung; Testkonstruktion; Fairness; Verfahren; Multiple-Choice-Verfahren; Wahrscheinlichkeit (Math); Gerechtigkeit; Fairness; Beruf; Interpretation; Standard; Verfahren; Vermutung
AbstractIn einem Kommentar zu dem von K. D. Kubinger vorgelegten Gutachten zur Erstellung von Multiple-Choice- (MC-) Prüfungsaufgaben, die nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar sind (in Psychologische Rundschau 2014, 65 (3)), werden nach einer Würdigung des Gutachtens vier Punkte erläutert, in denen der Autor mit Kubingers Auffassungen nicht übereinstimmt: (1) Eine Prüfung der Eindimensionalität wird für Klausuren als im Regelfall irrelevant betrachtet. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beurteilung einer Prüfung nicht nur das Format der Einzelaufgaben, sondern auch deren Anzahl maßgeblich ist. (3) Als unzutreffend wird bezeichnet, dass mit MC-Fragen lediglich das Wiedererkennen von Lösungen geprüft werden kann. (4) Die Erfahrungen des Autors haben gezeigt, dass aus Sicht der Prüfungsteilnehmenden die Ratewahrscheinlichkeit für die Beurteilung einer Prüfung eine untergeordnete Rolle spielt. Anders als Kubinger geht der Autor davon aus, dass MC-Klausuren anderen Prüfungsformen sowohl hinsichtlich ihrer psychometrischen Güte als auch ihrer Fairness überlegen sind. Das Format "1 aus 5", ggf. auch "1 aus 4" wird als ausreichend betrachtet, um mit dem Problem der Ratewahrscheinlichkeit zufriedenstellend umzugehen. Abschließend wird aus Gründen der für einen Testeinsatz bedeutsamen Verfahrensgerechtigkeit empfohlen, insbesondere bei MC-Klausuren ein effektives Beschwerdemangament zu installieren. Die Erfahrungen des Autors haben gezeigt, dass die Möglichkeit für Studierende, im Anschluss an die Klausur und vor der Erstellung des endgültigen Bewertungsschemas durch die Prüfer, Einwände zu einzelnen Aufgaben zu sammeln und zurückzumelden, erheblich zur Minimierung von Widerspruchsverfahren beigetragen hat. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2016/1
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