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Autor/inWelti, Felix
TitelVerantwortlichkeit für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit in der Bildung.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 62 (2015) 1, S. 34-47Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterGleichberechtigung; Arbeitswelt; Behindertenhilfe; Berufsvorbereitung; Deutschland; Finanzierung; Gleichberechtigung; Kind; Krankenversicherung; Rehabilitation; Schule; Schulrecht; Sozialhilfe; Sozialrecht; Zuständigkeit; Behinderung; Rechtsprechung; Schulträger; Zugang; Schwerbehinderung; Trägerschaft; Ausbildungsbetrieb; Sozialhilfe; Barrierefreiheit; Kind; Schule; Schulrecht; Schulträger; Arbeitswelt; Krankenversicherung; Gemeinde (Kommune); Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Sozialrecht; Finanzierung; Berufsvorbereitung; Ausbildungsbetrieb; Behindertenhilfe; Behinderung; Rehabilitation; Schwerbehinderung; Kinder- und Jugendhilfe; Barrierefreiheit; Zugang; Zuständigkeit; Behinderter; Jugendlicher; Deutschland
AbstractDer Autor beleuchtet das Verhältnis zwischen Schulrecht, Sozialrecht und Behindertengleichstellungsrecht. Er zeigt auf, dass es für individuelle Rechte nicht primär um eine allumfassende Inklusion geht, sondern konkret im Einzelfall geklärt werden muss, wer für angemessene Vorkehrungen und für Barrierefreiheit verantwortlich ist, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungswesen ermöglichen. Gegenwärtig sind hier Verantwortlichkeiten vor allem der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen, der Schule als Bildungsträger und der Kommunen als Schulträger miteinander in Bezug zu setzen. Nicht immer ist dabei gesichert, dass der Streit zwischen diesen Akteuren nicht zu Lasten individueller Rechte und des Fortschritts der Inklusion als Prinzip geht. Auch im Hinblick auf die laufenden Diskussionen über ein Teilhabegesetz stellt sich die Frage, ob die schlichte Umsetzung geltenden Rechts und die Akzeptanz der Rolle als Rehabilitationsträger durch Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassen und Bundesagentur sowie deren korrekte Zusammenarbeit nicht schon ein hilfreicherer Fortschritt wäre als so manche "große Lösung". (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2015/4
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