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Im vorliegenden Basisartikel des Themenhefts "bellum iustum" erörtert die Autorin unter Hinweisen auf heutige Bezüge die in der Antike entstandene Theorie des gerechten Krieges. Entstanden in der altgriechischen Philosophie als Rechtfertigung, gegen Barbaren kriegerisch vorzugehen, wird diese Theorie bei den Römern zu einer systemischen Lehre entwickelt. In diesem Kontext erläutert die Verfasserin das bis auf die frühe Königszeit zurückgehende religiös begründete Fetialrecht, in dem verankert ist, dass das Kriegführen auf einer Rechtsnorm beruhen muss. Cicero entwickelte eine ethisch-philosophische Interpretation des bellum iustum. Er ging von drei Feldern aus, deren Kriterien allesamt erfüllt werden mussten, um einen Krieg als gerechtfertigt zu betrachten: ius ad bellum, ius in bello und ius post bellum. Die Autorin legt diese Felder dar und vergleicht sie in Kürze mit heutigen völkerrechtlichen Kriterien. Nach einer Darstellung zeitgenössischer Kritik an der Expansion des Römischen Reiches sowie der Haltung Ciceros und Caesars zu römischen Bürgerkriegen fasst die Verfasserin abschließend das Weiterwirken der Theorie bis zu Beginn der Neuzeit zusammen.
Erfasst von
DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main (extern)
Update
2015/4
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Standortunabhängige Dienste
0002-6670; 2749-0394
Schirok, Edith: Zur Denkfigur des bellum iustum. 2015.
3236398
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