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Autor/inAvenarius, Hermann
TitelSchule zwischen Kommune und Staat aus rechtlicher Sicht.
QuelleAus: Döbert, Hans (Hrsg.); Weishaupt, Horst (Hrsg.): Bildungsmonitoring, Bildungsmanagement und Bildungssteuerung in Kommunen. Ein Handbuch. Münster u.a.: Waxmann (2015) S. 73-82
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8309-3183-2; 978-3-8309-3183-6
SchlagwörterBildungsauftrag; Erziehungsauftrag; Deutschland; Kooperation; Landesrecht; Schulaufsicht; Schule; Staat; Verfassungsrecht; Zuständigkeit; Personalauswahl; Schulentwicklung; Schulleiter; Rechtsstellung; Bildungsauftrag; Erziehungsauftrag; Schulorganisation; Schulträger; Landesrecht; Schule; Schulaufsicht; Schulgesetz; Schulträger; Schulentwicklung; Schulleiter; Schulorganisation; Gemeinde (Kommune); Rechtsgrundlage; Rechtsstellung; Staat; Verfassungsrecht; Personalauswahl; Kinder- und Jugendhilfe; Kooperation; Zuständigkeit; Deutschland
AbstractDer Deutsche Städtetag hatte in seiner Aachener Erklärung (2007) und seiner Münchner Erklärung (2012) gefordert, die Verantwortung der Städte in der Bildung zu stärken und die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für den Schulbereich zu erweitern. Vor allem postulierte er, die Mitgestaltung der Kommunen bei der inneren Schulentwicklung zu stärken. Der Beitrag stellt klar, dass die Kommunen die Schulen zu einer solchen Kooperation nicht verpflichten können; es sei Sache der Schulen, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung selbst darüber zu befinden, ob und wie sie sich am Bildungsgeschehen auf kommunaler Ebene beteiligen. Für die vom Städtetag verlangte kommunale Mitgestaltung bei der inneren Schulentwicklung könne sich aber die in den Schulgesetzen seit einigen Jahren nachdrücklich betonte Verpflichtung der Schulen zur Öffnung gegenüber ihrem Umfeld als rechtliche Brückenfunktion erweisen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2015/3
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