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Autor/inWapler, Friederike
TitelKinderbetreuung und Erwerbsobliegenheit.
Tendenzen in der neueren Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 62 (2014) 1, S. 36-58Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterSelbstverantwortung; Kindeswohl; Ehe; Ehescheidung; Partnerschaft; Unterhaltspflicht; Eltern; Kind; Gesetz; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Erwerbstätigkeit; Betreuung; Reform; Wirkung; Deutschland
AbstractWährend auf der einen Seite der Gesetzgeber mit dem Ehegattensplitting die Ehe als eine Einkommens- und Versorgungsgemeinschaft behandelt, in der das erwirtschaftete Einkommen beiden Partnern zu gleichen Teilen steuerlich zugerechnet wird (mit der Folge, dass der steuerliche Vorteil in der Einverdienerehe am höchsten ist), hat der Gesetzgeber mit der Reform des Scheidungsfolgenrechts im Jahr 2008 die individuelle Verantwortung der vormaligen Ehepartner für ihr Auskommen nach der Ehe in den Vordergrund gestellt. Dies hat Folgen für denjenigen Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, der während der Partnerschaft zugunsten der Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt, also auf Ausbildung oder Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichtet hat und dem der (Wieder-)Einstieg in den Beruf deswegen schwer fällt. Rückwirkungen hat ein derart zugeschnittenes Scheidungsfolgenrecht aber auch auf die Aufteilung der häuslichen Aufgaben während der Ehe. Man wird keiner Frau mehr verantwortlich raten können, sich zugunsten von Haus und Kind (für eine gewisse Zeit) beruflich zurückzunehmen. Damit wäre dann auch die von den Splittinggegnern bekämpfte Einverdienerehe erledigt. Der Wertungswiderspruch zwischen der einen und der anderen Regelung bleibt freilich bestehen. Die Autorin geht in ihrem Beitrag diesen Fragen nach, die - wie sie zu Recht ausführt - nur eine kleine Scherbe innerhalb des gesamtgesellschaftlichen Mosaiks der Bedingungen ist, innerhalb derer sich Familien zwischen Arbeit und Beruf bewegen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2014/4
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