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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Föderalismusreform des Jahres 2006, die insbesondere im Bildungsbereich zu einer Stärkung der Länderkompetenzen geführt hat, hat auch die Übertragung von Besoldung und Versorgung der Lehrkräfte in die Kompetenz der Bundesländer vorgesehen (Art. 74 Abs.1 Nr. 27 GG). Die Auswirkungen dieser Veränderung nach Ablauf von nunmehr sieben Jahren stellen die Autoren in ihrem Beitrag dar. Dabei geht es weniger um die verfassungsrechtliche Debatte, ob und in welchem Maße die Bedingungen des Art. 33 Abs. 2 GG auch für die Lehrkräfte zutreffen; vielmehr wird der Prozess der Verbeamtung der Lehrkräfte, der unterschiedlich nicht nur zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern verlief, nachgezeichnet und aufgezeigt, in welch unterschiedlichem Umfang und verschieden von Land zu Land Lehrkräfte im Beamten- oder im Angestelltenstatus beschäftigt werden. Die Praxis, dass in einigen Ländern die Verbeamtung den Regelfall, in anderen Ländern den Ausnahmefall darstellt, wird anschaulich benannt, aktuelle Probleme der Einstellung in das Lehramt, etwa von Quer- und Seiteneinsteigern, sind ebenso Gegenstand dieses Beitrages. (DIPF/Orig.).
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Standortunabhängige Dienste
0034-1312
Gehrke, Andreas; Bruno-Latocha, Gesa: Die Verbeamtungspraxis der Bundesländer bei Lehrkräften. 2013.
3202348
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