Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Braun, Hans-Jürgen; Grimm, Christopher; Härpfer, Marco; Papenroth, Christiane |
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Institution | Bundesagentur für Arbeit / Statistik |
Titel | Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II. [2. Aktualisierung, Stand:] Juli 2013. |
Quelle | Nürnberg (2013), 85 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Methodenbericht der Statistik der BA |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Aktivierung; Sicherung; Altersstruktur; Arbeitsförderung; Eingliederungshilfe; Sozialgesetzbuch; Finanzierung; Arbeit; Arbeitsmarktpolitik; Qualifizierungsmaßnahme; Beschäftigungsförderung; Berufsberatung; Weiterbildungsförderung; Teilnehmer; Entgelt; Gründung; Quote; Regionaler Vergleich; Behinderter |
Abstract | Statistische Ergebnisse zur 'Aktivierung' beschreiben, wie viele Arbeitsuchende sich mit Hilfe von Instrumenten der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung von Arbeitslosigkeit und/oder Hilfebedürftigkeit beteiligen. Aktivierungsquoten setzen die Anzahl der Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung zur Gesamtzahl der zu aktivierenden Personen ins Verhältnis und machen so absolut gemessene Größen besser vergleichbar und interpretierbar. Es gibt unterschiedliche Abgrenzungen der Aktivierungsquoten. Die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote (AQ1) setzt die Zahl der Maßnahmeteilnehmer zu der Zahl an Arbeitslosen plus den Maßnahmeteilnehmern (jeweils ohne die Kategorie 'Berufswahl und Berufsausbildung') in Beziehung; sie kann nach Rechtskreisen differenziert dargestellt werden. Die an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) orientierte, arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote (AQ2a) beschreibt die Relation Maßnahmeteilnehmer des SGB II (ohne die Kategorie 'Berufswahl und Berufsausbildung') zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Abweichend davon, bezieht sich die eLb-orientierte, ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote (AQ2b) im Zähler auf die berufsausbildungsnahe Förderung. In Ermangelung eines eindeutigen Abgrenzungskriteriums für den Nenner werden für den Rechtskreis SGB III keine entsprechenden Quoten berechnet. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2014/4 |