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Autor/inSuelmann, Susanna
TitelBildung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Gefälligkeitsübersetzung: Education in the Women's Rights Convention, the Convention on the Rights of the Child and the Convention on Disability of the United Nations.
QuelleHamburg: Kovac (2013), LXVI, 249 S.Verfügbarkeit 
ReiheStudien zum Völker- und Europarecht. 109
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN978-3-8300-6989-8
SchlagwörterBildung; Frau; Recht; Kind; Diskriminierung; Menschenrechte; Rechtsgrundlage; Völkerrecht; Behinderung; Hochschulschrift; Konvention; Wirkung; Vereinte Nationen; Behinderter
Abstract"Bildung ist ein äußerst wichtiges Gut, welches für alle Menschen auf der Welt zugänglich sein sollte. Die zentrale Bedeutung des Rechts auf Bildung wird insbesondere dadurch hervorgehoben, dass Bildung die Wahrnehmung anderer Menschenrechte erst ermöglicht. Dennoch werden gewisse Gruppen, die einen Großteil der Weltbevölkerung darstellen, in diesem Bereich oft benachteiligt: Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Zu ihrem Schutz haben die Vereinten Nationen Konventionen verabschiedet, die den Bedürfnissen dieser Personengruppen Rechnung tragen sollen. Sowohl in der Frauenrechtskonvention, als auch in der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention ist mindestens ein Artikel enthalten, der sich exklusiv mit dem Thema Bildung beschäftigt (Art. 10 CEDAW, Art. 28, 29 CRC sowie Art. 24 CRPD). Die Arbeit stellt den ersten jemals vorgenommen Vergleich dieser drei Menschenrechtsinstrumente im Bildungsbereich dar, in dem die Unterschiede sowie die Gemeinsamkeiten zwischen den Bildungsartikeln herausgestellt werden. Dabei untersucht die Verfasserin insbesondere die Frage, ob die Bildungsartikel den Charakter des jeweiligen Übereinkommens widerspiegeln und somit für die jeweiligen Konventionen typische Bestimmungen darstellen. Des Weiteren werden die Mechanismen analysiert und verglichen, die die jeweiligen Menschenrechtsinstrumente und ihre Zusatzprotokolle für die Durchsetzung der in den Übereinkommen genannten Rechte aufweisen. Ein wesentlicher Kontrollmechanismus ist dabei das Einreichen von Staatenberichten durch die Vertragsparteien, die von einem jeweils eigens eingerichteten Ausschuss untersucht und mit sog. 'Concluding Observations' versehen werden. Die Studie untersucht alle jemals von den Ausschüssen zur Frauen-, Kinder- und Behindertenrechtskonvention erlassenen 'Concluding Observations' im Bildungsbereich und vergleicht sie miteinander. Dabei werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten, aber auch Kompetenzüberschreitungen festgestellt. Ein kurzer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen rundet das Buch ab." (Verlagsangabe).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2014/3
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