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Autor/inBuchinger, Herbert
TitelBerufliche Rehabilitation statt Invaliditätspension.
QuelleIn: WISO : Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, 35 (2012) 4, S. 47-51
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1012-3059
SchlagwörterMedizinische Rehabilitation; Arbeitsverwaltung; Reformpolitik; Arbeitsmarktpolitik; Erwerbsminderung; Rentenpolitik; Berufsunfähigkeit; Umschulung; Berufliche Rehabilitation; Frühinvalidität; Rehabilitationsmaßnahme; Rehabilitationspolitik; Rehabilitationsrecht; Prävention; Versorgung; Institution; Erwerbsgeminderter; Frührentner; Rentner; Österreich
Abstract"Österreich zählt im internationalen Vergleich zu jenen Ländern, wo die Menschen sehr früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies hat unterschiedliche Gründe. Klar ist, dass hierzulande die Menschen früher ins Erwerbsleben einsteigen als in anderen OECD-Vergleichsländern. Ein anderer Grund für Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen mag in der spezifischen österreichischen Branchenstruktur liegen, wo ein überproportional hoher Anteil an Arbeitsplätzen in Industrie, Bau, Fremdenverkehr und anderen Branchen mit besonders belastenden Arbeitsbedingungen den Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger dominiert. Die berufliche Rehabilitation stellt nun ein Instrumentarium dar, das von noch intakten Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgeht, und dementsprechend werden passende Berufe für die Betroffenen gesucht. Bisher war die berufliche Rehabilitation eine Funktion der Pensionsversicherungsanstalt -- bei präventiven Maßnahmen beteiligt sich auch das Arbeitsmarktservice. Zukünftig soll das Arbeitsmarktservice zur Gänze für die Organisation der beruflichen Rehabilitation verantwortlich sein. Ist eine berufliche Rehabilitation angebracht, so leitet das Arbeitsmarktservice entsprechende Umschulungsmaßnahmen ein. Die Betroffenen, erhalten Umschulungsgeld anstatt wie bisher Übergangsgeld. Sind die betroffenen Personen vorübergehend invalid bzw. erwerbsunfähig, tritt die Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation in Kraft. An den Leistungen bei Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ändert sich wenig. Offiziell wurde der Berufs- durch einen Qualifikationsschutz ersetzt. Der wesentliche Inhalt der Reform besteht in der Änderung der institutionellen Zuständigkeit. Die Versorgungsleistung während der beruflichen bzw. medizinischen Rehabilitation kommt nicht mehr von der Pensionsversicherungsanstalt, sondern von der Krankenkasse bzw. vom Arbeitsmarktservice - dadurch erhofft sich die Regierung einen Wertewandel. Zusätzlich zur institutionellen Reform stärkt die Regierung auch die präventive Rehabilitation." (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2013/3
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