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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inLachenmaier, Maria
TitelUnangemessene Vergütungsvereinbarung in der Ausbildung.
Kontroll- und Beratungspflichten der Kammern.
QuelleIn: Wirtschaft & Beruf, (2012) 1/2, S. 70-75Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-339X; 2199-0972
SchlagwörterAusbildungsvergütung; Industrie- und Handelskammer
Abstract"Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung zu überwachen. Entgegen jüngst vertretener Ansichten sind die IHKs im Rahmen dieser Aufgabe auch verpflichtet, die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung zu prüfen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung sind sie gezwungen, von einer Eintragung der Ausbildung in das Ausbildungsverzeichnis abzusehen." (Autorenreferat, BIBB-Doku).
Erfasst vonBundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Update2012/4
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