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Autor/inWapler, Friederike
TitelSozialleistungen für Kinder und Jugendliche ohne deutschen Pass.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 60 (2012) 2, S. 219-236Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBildung; Asylrecht; Ausländer; Ausländerrecht; Bildung; Deutschland; Eltern; Flüchtling; Jugendhilfe; Kind; Krankenversicherung; Schulbesuch; Sozialhilfe; Sozialrecht; Behinderung; Sozialhilferecht; Gesundheitsfürsorge; Kindergeld; Schulverpflegung; Eingliederungshilfe; Sozialhilferecht; Kindergeld; Sozialhilfe; Eltern; Kind; Schulbesuch; Schulverpflegung; Klassenreise; Gesundheitsfürsorge; Krankenversicherung; Asyl Suchender; Asylrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausländerrecht; Eingliederungshilfe; Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage; Sozialrecht; Behinderung; Jugendhilfe; Aufenthaltsdauer; Ausländer; Flüchtling; Jugendlicher; Migrant; Deutschland
AbstractEinen umfassenden Überblick über die Sozialleistungen für ausländische Kinder und Jugendliche, die in Deutschland leben, gibt die Autorin in diesem Beitrag. Inhaltlich ist bei Sozialleistungen zu unterscheiden nach Familienleistungen (z. B. Kindergeld), Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums (z. B. Sozialhilfe) und Bildungsleistungen (z. B. Leistungen des Bildungspakets). Grundsätzlich gilt, dass Migranten, die sich längerfristig und rechtmäßig in Deutschland aufhalten, in Hinblick auf den Sozialleistungsbezug mit Deutschen gleichbehandelt werden. Differenzierungen bestehen je nach Sozialleistung in Hinblick auf Asylbewerber, geduldete Personen, Flüchtlinge, deren Aufenthalt nur als vorübergehend angesehen wird (z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge), in den ersten Jahren des Aufenthaltes, Studierende und nur befristet erwerbstätige Arbeitsmigranten (z. B. Saisonarbeiter). Entsprechend der Grundthese des Beitrages sind diese Differenzierungen nahezu durchgängig verfassungsrechtlich, aber völkerrechtlich (KRK) fragwürdig. Voraussetzung für den Bezug von Familienleistungen wie etwa dem Kindergeld ist die Rechtmäßigkeit und die Längerfristigkeit des Aufenthaltes. In Anknüpfung daran ist der Kindergeldbezug an bestimmte Aufenthaltstitel gebunden, aus deren Modalitäten die voraussichtliche Längerfristigkeit des Aufenthaltes hervorgeht. Die Autorin hält diese Anknüpfung für verfassungsrechtlich bedenklich, da grundsätzlich jeder Aufenthalt in Deutschland, auch der geduldete (an sich rechtswidrige) Aufenthalt, in einen Daueraufenthalt münden könne. Die Anknüpfung an den Aufenthaltstitel zum Zweck des Leistungsausschlusses bei nur vorübergehendem Aufenthalt sei daher ungeeignet. Bedenken aus dem Gleichheitssatz und dem Menschenwürdeschutz i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip hegt die Verfasserin auch gegen die gegenüber der Grundsicherung nach dem SGB II und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII abgesenkten Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Besonders kritisch seien die Beschränkungen bei Gesundheitsleistungen zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht wird über diese Frage noch voraussichtlich in diesem Jahr entscheiden. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/4
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