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Autor/inGottberg, Joachim von
TitelDer gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen.
QuelleWeinheim: Juventa (2012), 34 S.
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheEnzyklopädie Erziehungswissenschaft Online. Fachgebiet Medienpädagogik
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN2191-8325
SchlagwörterGewalt; Jugend; Computernutzung; Fernsehen; Jugendmedien; Medien; Mobile Computing; Behörde; Computerspiel; Deutschland; Fernsehen; Gesetz; Gewalt; Jugend; Jugendschutz; Mobilität; Strafrecht; Werbung; Video; Kino; Medien; Jugendgefährdung; Internet; Jugendschutz; Jugendschutzrecht; Jugendmedien; Mobile Computing; Computerspiel; Kino; Video; Gesetz; Mobilität; Strafrecht; Werbung; Jugendgefährdung; Internet; Behörde; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft; Institution; Deutschland
AbstractDas Ziel des gesetzlichen Jugendmedienschutzes ist es, mediale Inhalte zu identifizieren, die zu einem Verhalten oder einer Einstellung erziehen könnten, die den Grundwerten unserer Gesellschaft oder dem gesellschaftlichen Wertekonsens entgegenstehen. Die Jugendschutzbestimmungen für Trägermedien (Kino, DVD, Computerspiele) werden im Jugendschutzgesetz (Bund) geregelt, elektronisch verbreitete Medien (Fernsehen, Internet, mobile Dienste) fallen unter die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Länder). Die konkrete Prüfung medialer Inhalte erfolgt durch Selbstkontrollen. Die staatliche Aufsicht hat vor allem die Aufgabe, Qualitätsstandards zu sichern. Bei den Prüfentscheidungen spielen - neben Ergebnissen der Medien-Wirkungsforschung und der Entwicklungspsychologie - der Erfahrungshorizont der Prüfer und die Pluralität der jeweiligen Ausschüsse eine wichtige Rolle. Im Bereich des Jugendmedienschutzes wird zwischen generell unzulässigen und mit einer Altersbeschränkung versehenen Angeboten unterschieden. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2014/4
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