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Autor/inn/enFrei, Marek; Hirschfeld, Heidi; Kleinemeier, Rita; Prick, Simone; Puhe, Henry; Schiemann, Frank; Verbeek, Hans; Walter, Sibylle; Walther, Andreas; Gold, Marisa; Hundenborn, Janina; Meythaler, Nicole; Schafstädt, Christin
Sonst. PersonenBoockmann, Bernhard (Proj.leit.)
InstitutionInstitut für Angewandte Wirtschaftsforschung (Tübingen); SÖSTRA e.V.; SOKO-Institut, Sozialforschung und Kommunikation (Bielefeld); Eberhard Karls Universität Tübingen / Abteilung Sozialpädagogik; Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung (Frankfurt am Main)
TitelEvaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III.
Zwischenbericht 2012.
QuelleTübingen u.a. (2012), XXIII, 205 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterZufriedenheit; Begleitung (Psy); Ausbildungsförderung; Berufsberatung; Erfolgskontrolle; Schüler; Beratungsgespräch; Zufriedenheit; Ausbildungsberatung; Berufsorientierung; Qualitätsmanagement; Trägerschaft; Benachteiligtenförderung; Förderungsmaßnahme; Beratungsgespräch; Allgemein bildendes Schulwesen; Schüler; Erfolgskontrolle; Übergang Schule - Beruf; Sozialgesetzbuch; Qualitätsmanagement; Berufseintritt; Übergang Ausbildung - Beruf; Ausbildungsbegleitende Hilfe; Ausbildungsförderung; Ausbildungsberatung; Berufsberatung; Berufsorientierung; Beratungskonzept; Benachteiligter Jugendlicher
AbstractMit der Berufseinstiegsbegleitung sollen leistungsschwächere Jugendliche, die in Gefahr sind, den Hauptschulabschluss nicht zu erreichen, über den Abschluss der allgemeinbildenden Schule hinaus individuell begleitet werden. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des SGB III vom 26. August 2008 eingeführt. Sie startete unter den Bedingungen des früheren § 421s SGB III mit einer Erprobungsphase. In diesem Rahmen traten erstmalig im Februar 2009 Schülerinnen und Schüler an 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen in die Berufseinstiegsbegleitung ein. Letztmalig war der Eintritt in die Berufseinstiegsbegleitung auf dieser Grundlage zum 31. Dezember 2011 möglich. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird die Berufseinstiegsbegleitung ab dem Schuljahreswechsel 2012/13 unter den Bedingungen des § 49 SGB III fortgeführt. Gegenstand der Evaluation ist ausschließlich die Erprobungsphase der Berufseinstiegsbegleitung, also die Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421s SGB III. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2013/2
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