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InstitutionHamburg / Senat
TitelEinrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg.
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Drucksache 20/4195 v. 15.05.12.
QuelleHamburg (2012), 21 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterBerufsausbildung; Berufsberatung; Berufsvorbereitung; Hamburg; Jugendamt; Schulrecht; Berufliche Integration; Organisationsstruktur; Zielgruppe; Arbeitsvermittlung; Berufsorientierung; Jugendberufshilfe; Modellversuch; Vorbereitung; Berufsinformationszentrum; Case Management; Trägerschaft; Arbeitsberatung; Benachteiligtenförderung; Schulrecht; Allgemein bildendes Schulwesen; Übergang Schule - Beruf; Regionales Netzwerk; Modellversuch; Personalmanagement; Berufsausbildung; Arbeitsvermittlung; Berufliche Integration; Übergang Ausbildung - Beruf; Ausbildungsvertrag; Arbeitsberatung; Berufsberatung; Berufsorientierung; Berufsvorbereitung; Ausbildungsplatzvermittlung; Jugendberufshilfe; Case Management; Organisationsstruktur; Vorbereitung; Wirkungsforschung; Agentur für Arbeit; Berufsinformationszentrum; Jugendamt; Benachteiligter Jugendlicher; Jugendlicher; Junger Erwachsener; Zielgruppe; Hamburg
AbstractDie Mitteilung des Hamburger Senats informiert über die Gründe und Zielsetzung der Einrichtung einer Jugendberufsagentur. Derzeit schaffen viele Jugendliche den Übergang von Schule über Ausbildung in den Beruf nicht oder nur mit Verzögerung, obwohl viele Institutionen ein breitgefächertes Angebot an Hilfen bereitstellen. Sie tun dies aber weitgehend unabhängig voneinander. Es fehlt eine Anlaufstelle, die die Jugendlichen auf diesem Weg umfassend berät, unterstützt und bei Bedarf eng begleitet ('Beratung und Hilfestellung aus einer Hand'). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat deshalb mit der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 eine Vereinbarung geschlossen, um bundesweit die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II, III und VIII zu verbessern, die berufliche Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit zu erhöhen und somit die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Hamburg wurde im Januar 2011 als eine der Modellregionen für die Erprobung dieser Zusammenarbeit ausgewählt. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich mit der Regierungserklärung vom 23. März 2011 und dem Arbeitsprogramm vom 20. April 2011 zum Ziel gesetzt, jedem Jugendlichen eine Chance auf eine berufliche Ausbildung zu geben und niemanden auf diesem Weg zu verlieren. Diese Gefahr ist besonders groß bei Jugendlichen ohne Abschluss oder vergleichsweise schwachem Schulabschluss, denen oftmals die 'Ausbildungsreife' abgesprochen wird. Um sowohl das Vorhaben des Bundes als auch des Hamburger Senats zu realisieren, soll in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Jugendberufsagentur (JBA) eingerichtet werden. (Textauszug, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2013/2
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