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InstitutionInstitut für Bildungsforschung und Bildungsrecht
TitelSelektion und Gerechtigkeit in der Schule.
1. Aufl.
Gefälligkeitsübersetzung: Selection and justice in school.
QuelleBaden-Baden: Nomos (2012), 136 S.Verfügbarkeit 
ReiheStudien zum Schul- und Bildungsrecht. 1
Beigabengrafische Darstellungen
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-8329-7616-7; 978-3-8329-7616-3
SchlagwörterBildung; Bildungsforschung; Reproduktion; Bildungsbiografie; Soziale Integration; Bildungsrecht; Recht; Recht auf Bildung; Schule; Schulübergang; Schulgesetz; Schulform; Sekundarstufe I; Grundschule; Gesamtschule; Schüler; Leistungsbeurteilung; Leistungsdifferenzierung; Inklusion; Sozialgeschichte; Gerechtigkeit; Ungleichheit; Nationalstaat; Rechtsgrundlage; Segregation; Verfassungsrecht; Völkerrecht; Auslese; Empfehlung; Integration; Konferenzschrift; Tagungsbericht; Umsetzung; Ethnische Gruppe; Freie Trägerschaft; Gemeinschaftsschule; Behinderter; Deutschland; Hamburg
Abstract"Zahlreiche empirische Untersuchungen belegen für das deutsche Schulsystem eine im internationalen Vergleich signifikant hohe soziale Selektivität. Das bestehende System führt bei Schülerinnen und Schülern mit bestimmter sozialer bzw. ethnischer Herkunft, aber auch bei solchen mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gravierenden Benachteiligungen. Dieser Befund steht im Widerspruch zu der allseits erhobenen Forderung nach Chancengleichheit im Schulwesen, einer Forderung, die in Art. 3 Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitssatz und seinen verschiedenen besonderen Diskriminierungsverboten sowie im grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip zudem eine verfassungsrechtliche Fundierung findet. Zugleich wäre es aber unzutreffend, jede Form der Unterscheidung in der Schule stets und stereotyp als ungerecht auszuzeichnen. Unterscheidung kann vielmehr ebenso gut einen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit resp. zur Kompensation herkunfts- oder anderweitig bedingter Nachteile leisten. Als einfaches und weitgehend unbestrittenes Beispiel mag die Einrichtung von Förderangeboten neben dem regulären Schulunterricht nur für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf dienen; hier soll die bewusst unterschiedliche Behandlung der Herstellung von Chancengleichheit dienen. Auf anderen Feldern, etwa bei der Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen, werden die Vor- und Nachteile einer Selektion resp. einer Integration oder Inklusion sehr viel kontroverser diskutiert. Das ambivalente Verhältnis zwischen Selektion und Gerechtigkeit steht auch zehn Jahre nach Erscheinen der ersten PISA-Studie unvermindert im Zentrum der bildungspolitischen Diskussion. Dies [hat] das Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V. (IfBB) bei seinem Gründungssymposium als An-Institut der Ruhr-Universität Bochum zum Anlass [genommen], verschiedene Facetten des Themas in Vorträgen und Diskussionen näher zu beleuchten. Dabei sollen Wissenschaft, Schulpolitik, Schulverwaltung, Schulpraxis und Vertreter von Schülern, Eltern und Schulverbänden miteinander ins Gespräch kommen. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung NRW, Sylvia Löhrmann [befasst sich in ihrem Beitrag] mit der als Schulversuch eingeführten Gemeinschaftsschule als Instrument des Ausgleichs sozialer und ethnischer Benachteiligungen [...]. Anke Pörksen stellt die UN-Behindertenrechtskonvention vor, berichtet über den Stand ihrer Umsetzung in Deutschland und nimmt unter Einbeziehung praktischer Erfahrungen auch erste Bewertungen vor. Prof. Dr. Ralf Poscher untersucht das Menschenrecht auf Bildung im Völkerrecht im Hinblick auf die staatlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung von Chancengleichheit in der Schule. Dabei schenkt er, anknüpfend an verschiedene Urteile internationaler Gerichte, dem Schutz vor mittelbaren Diskriminierungen besondere Beachtung. Prof. Dr. Gabriele Bellenberg gibt einen Überblick über den empirischen Forschungsstand zur Entscheidungssituation beim Übergang zur Sekundarstufe. Prof. Dr. Wolfram Cremer beleuchtet die Verfassungsmäßigkeit der in den Ländern teils sehr unterschiedlichen schulrechtlichen Regelungen zur verbindlichen Schulempfehlung." Die drei letzten Beiträge geben die Beiträge von Teilnehmern der offenen Podiumsdiskussion wieder: Martin Breuer beleuchtet das Thema "Gerechtigkeit und Selektion an Gesamtschulen", Peter Drewek referiert über "Bildungsungleichheit im sozialgeschichtlichen und soziologischen Kontext" und Lukas Schreiber macht "Einige Anmerkungen zur Verwendung der Begriffe "Selektion" und "Segregation" im Zusammenhang mit Schulen in freier Trägerschaft". (DIPF/Verlag/Kr.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2013/1
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