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InstitutionWissenschaftsrat
TitelEmpfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung.
QuelleBremen (2012), 151 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Wissenschaftsrat. 2259-12
Beigabengrafische Darstellungen
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN978-3-935353-61-8
SchlagwörterBildungsqualität; Forschung; Leitbild; Förderung; Vergleichende Analyse; Wirtschaftsentwicklung; Internationalität; Empfehlung; Qualitätsentwicklung; Standard; Deutschland; Schweiz
AbstractVon der Studienreform zur Studienqualität: Mit dieser Formel lassen sich die Herausforderungen zusammenfassen, vor denen das deutsche Hochschulsystem in den nächsten Jahren stehen wird. Dabei spielen die Akkreditierungsverfahren bis auf weiteres eine wichtige Rolle, um deutschlandweit vergleichbare Standards in der Studienorganisation durchzusetzen sowie für mehr Transparenz in einem zunehmend durch Wettbewerb, Internationalisierung und Differenzierung geprägten tertiären Bildungssektor zu sorgen. Die Einführung von Modularisierung, gestuften Studiengängen und Akkreditierung war mit erheblichem Aufwand für die Hochschulen verbunden und hat sie außerordentlich belastet. Der Wissenschaftsrat geht davon aus, dass diese Ausnahmesituation, die von den Hochschulen zu bewältigen war, nunmehr weitgehend abgeschlossen ist, so dass sich alle Akteure künftig auf die Weiterentwicklung der Studienqualität konzentrieren können. Er betont, dass diese Qualität ausschließlich an den Hochschulen selbst erzeugt und verbessert werden kann, während die Akkreditierungsagenturen diese Qualität lediglich attestieren können. Die Systemakkreditierung wird als ein besonders geeignetes Instrument herausgestellt, mit dem autonome Hochschulen die Verantwortung für ihre Studiengänge vollständig übernehmen können. Aber auch im Rahmen der bislang als Regelfall praktizierten Programmakkreditierung können die Hochschulen eigene Qualitätsziele verfolgen. Insofern befürwortet der Wissenschaftsrat die Wahlmöglichkeit zwischen Programm- und Systemakkreditierung. Da es keinen einheitlichen Weg gibt, Studienqualität zu entwickeln und zu prüfen, empfiehlt er darüber hinaus, mit einer Experimentierklausel besonders ambitionierten Hochschulen auch andere Verfahren der externen Begutachtung unter Aufsicht des Akkreditierungsrates zu erlauben. Auch in diesen Verfahren bleibt die Sicherung von Qualitätsstandards, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Studienangebote für Studieninteressenten ermöglichen, von hoher Bedeutung. Mit verschiedenen einzelnen Empfehlungen richtet sich der Wissenschaftsrat an die Akteure, so wenn es um die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherungsverfahren oder um die Errichtung eines zentralen Gutachterpools geht. Für Akkreditierungsagenturen und Hochschulen muss im Rahmen eines übergreifenden einheitlichen Regelungsgefüges genügend Spielraum für flexible und lokal angemessene Lösungen verbleiben. Insgesamt hält der Wissenschaftsrat eine grundlegende Veränderung der Struktur des Akkreditierungssystems zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für angebracht. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2012/4
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