Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Hoymann, Tobias; Münch, Ursula |
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Titel | Föderalismusreform 1969: Warum die Länder ihre Hochschulgesetzgebungskompetenz dem Bund überließen und in der Föderalismusreform 2006 (teilweise) wieder zurückholten. Gefälligkeitsübersetzung: Federalism reform in 1969: why the German Federal States transferred responsibility for university legislation to the Federal Government and regained it (to some extent) in the federalism reform in 2006. |
Quelle | In: Jahrbuch des Föderalismus, (2011) 12, S. 205-217 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 1616-6558 |
ISBN | 978-3-8329-6778-9 |
Schlagwörter | Bund-Länder-Beziehung; Bundeskompetenz; Föderalismus; Gesetzgebung; Länderkompetenz; Politische Entwicklung; Politische Reform; Rahmengesetz; Hochschulpolitik; 20. Jahrhundert; Kompetenzverteilung |
Abstract | Vor dem Hintergrund der Föderalismusreformen von 2006, die die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz in Art. 75 GG a.F. zur Folge hatte, fragt der Beitrag, warum die Länder bei der Föderalismusreform 1969 die Hochschulgesetzgebung überhaupt aus der Hand gaben und ihrer Übertragung auf den Bund im Bundesrat zustimmten. Der Beitrag beschreibt zunächst die hochschulpolitische Ausgangslage im Umfeld der Föderalismusreform von 1969 und geht dann auf die Kompetenzverlagerungen als hochschulpolitisches Ziel des Bundes ein. Daran anschließend skizziert der Beitrag die Interessen- und Motivlage der Länder bezüglich der Kompetenzverlagerungen sowie die Arbeit des Vermittlungsausschusses. Abschließend wirft der Beitrag einen Blick auf die Entwicklungen nach 1969 und zeigt das Ringen um Nachbesserungen in der Rahmengesetzgebungskompetenz. (ICB2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2013/3 |