Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Kontrollrecht der Kammer bei unangemessener Ausbildungsvergütung. Erwiderung auf den Beitrag von Thomas Lakies. |
---|---|
Quelle | In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 40 (2011) 6, S. 52-53Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0341-4515 |
Schlagwörter | Berufsbildungsrecht; Industrie- und Handelskammer; Ausbildungsvergütung; Ausbildungsvergütung; Berufsbildungsrecht; Industrie- und Handelskammer |
Abstract | "In der BWP 4/2011 stellt THOMAS LAKIES fest, dass Kammern nicht berechtigt seien, im Rahmen des Eintragungsverfahrens nach § 34 BBiG vertraglich fixierte Vergütungen auf deren Angemessenheit i. S. d. § 17 Abs. 1 BBiG zu überprüfen. Er argumentiert, dass andernfalls die/der Auszubildende mangels Eintrags des BAV in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nicht zur Gesellen-/ Abschlussprüfung zugelassen werden und zu Schaden kommen könnte. Dieser Auffassung widerspricht Dr. CARL-MICHAEL VOGT von der Handwerkskammer Hannover." (Autorenreferat, BIBB-Doku). |
Erfasst von | Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn |
Update | 2012/3 |