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Autor/inSeckelmann, Margrit
TitelTransparenzschaffung oder neue Intransparenzen?
Eine Bilanz der Föderalismusreform (2006/09) im Bereich der Wissenschaftspolitik.
QuelleIn: Die Hochschule, 20 (2011) 1, S. 19-37
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BeigabenLiteraturangaben 84; Anmerkungen 56
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1618-9671
ISBN978-3-937573-25-0
URNurn:nbn:de:0111-pedocs-163284
SchlagwörterKompetenz; Forschungsförderung; Steuerung; Bund-Länder-Aufgabe; Föderalismus; Gesetzgebung; Staat; Wissenschaft; Hochschulentwicklung; Hochschulfinanzierung; Hochschulpolitik; Wissenschaftspolitik; Hochschule; Kompetenzverteilung; Koordination; Reform; Deutschland
AbstractWährend die erste Etappe der Föderalismusreform von 2006 im Zeichen der Entflechtung stand, fanden in der zweiten Etappe von 2009 (und seitdem) Kooperationstatbestände wieder Eingang in das Grundgesetz. Die Einführung der Artikel 91c und d GG im Rahmen der "Föderalismusreform II" in das Grundgesetz und die im Jahr 2010 erfolgte Aufnahme des Art. 91e zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Verwaltung in sogenannten "Jobcentern" ist in diesem Zusammenhang ebenso zu nennen wie die Aufnahme der Kompetenz zur finanziellen 'Nothilfe' in Art. 104b Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes im Jahre 2009. Bildung und Wissenschaft gleichen im Bundesstaat Kollektivgütern. Nach dem aktuellen Hochschulzulassungsrecht kann niemand, der bestimmte Voraussetzungen (Abitur, einen bestimmten Notendurchschnitt) erfüllt, vom Zugang ausgeschlossen werden. Bei aller wünschenswerten und produktiven Konkurrenz endet die "Einheit der Wissenschaft" nicht an den Grenzen der Bundesländer, sondern setzt übergreifende Verfahren und Institutionen voraus. Sofern keine "nachlaufenden" Studiengebühren eingeführt werden, ist es nicht zu sanktionieren oder zu verrechnen, dass einige Länder weniger Studienplätze anbieten als sie Abiturienten hervorbringen oder - im umgekehrten Falle - zu "belohnen" dass an einigen Universitätsstandorten spezielle Fächer für das ganze Bundesgebiet gepflegt werden. Gliederung: 1. Die erste Stufe der Föderalismusreform im Jahr 2006 (1.1 Die Aufhebung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Art. 75 GG und die neue konkurrierende Kompetenz nach Art. 74 Abs. 33 GG. - 1.2 Zu den Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91 a und b GG. - 1.3 Zum Recht der Finanzierungshilfen und zum sogenannten "Kooperationsverbot" (Art. 104b GG). - 2. Probleme der Wissenschaftspolitik nach der ersten Stufe der Föderalismusreform. - 3. Fazit (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Hochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2011/4
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