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Autor/inPfarr, Heide
TitelDie Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz.
QuelleIn: WSI-Mitteilungen : Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, 64 (2011) 5, S. 253-256
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-300X
DOI10.5771/0342-300X-2011-5-253
SchlagwörterFrau; Gleichstellung; Betriebsrat; Frau; Gesetz; Gewerkschaft; Lohn; Mann; Tarifautonomie; Unternehmen; Tarifvertrag; Sanktion; Einkommensunterschied; Gleichstellung; Tarifpartner; Gleichbehandlung; Gleichstellungsgesetz; Sanktion; Einkommensunterschied; Gesetz; Grundgesetz; Tarifautonomie; Erwerbstätigkeit; Lohn; Tarifpartner; Tarifvertrag; Unternehmen; Lohndiskriminierung; Gleichbehandlung; Prüfverfahren; Betriebsrat; Gewerkschaft; Mann
Abstract"Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." Forschungsmethode: Evaluation; anwendungsorientiert. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2011/4
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