Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Zur Gathen, Marion von; Struck, Norbert |
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Titel | Soziale Teilhabe lässt sich nicht in Bildungspäckchen packen! Zu den Neuregelungen im SGB II für Kinder und Jugendliche. |
Quelle | In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 42 (2011) 1, S. 78-89 |
Beigaben | Tabellen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-3564 |
Schlagwörter | Bildung; Bildungschance; Chancengleichheit; Soziale Partizipation; Soziokultureller Faktor; Bewältigung; Armut; Bildung; Chancengleichheit; Tourismus; Infrastruktur; Jugendarbeit; Kind; Musik; Politik; Sport; Bekämpfung; Existenzminimum; Bewältigung; Höhe; Bildungsgutschein; Bildungskosten; Soziokultureller Faktor; Kind; Höhe; Musik; Armut; Politik; Rechtsanspruch; Sozialgesetzbuch; Sozialleistung; Sport; Existenzminimum; Grundsicherung; Tourismus; Jugendarbeit; Bekämpfung; Infrastruktur; Umsetzung; Vereinswesen; Jugendlicher |
Abstract | "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II markiert einen Wendepunkt in einer lang anhaltenden und kontrovers geführten Debatte um die Ermittlung, Höhe und Ausgestaltung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Gerade die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche stehen seit Langem in der Kritik, auch wegen der unzureichenden Absicherung des Bildungs- und Entwicklungsbedarfs. Ohne eine adäquate Sicherung diese Bedarfs besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten von Teilhabe und Chancengerechtigkeit ausgeschlossen werden. Damit können sich Armutslagen verfestigen mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die spätere Biografie junger Menschen. Es ist sei Jahren erklärtes Ziel der Politik, die Armutsbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen deutlich zu senken. Ein Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche muss sich auch an diesem Ziel messen lassen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weisen in diese Richtung." Forschungsmethode: deskriptive Studie. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2011/3 |