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Autor/inRothmüller, Barbara
TitelBenachteiligung durch Zulassungsverfahren.
Gefälligkeitsübersetzung: Discrimination through admission procedures.
QuelleAus: Rothmüller, Barbara (Hrsg.): Chancen verteilen. Ansprüche und Praxis universitärer Zulassungsverfahren. Wien: Löcker (2011) S. 79-96Verfügbarkeit 
ReiheArts. Culture. Education. 6
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-85409-609-2
SchlagwörterChancengleichheit; Frau; Chancengleichheit; Frau; Österreich; Studium; Hochschule; Fairness; Verfahren; Zulassungsbeschränkung; Soziale Gerechtigkeit; Soziale Gerechtigkeit; Fairness; Studium; Hochschulzugang; Zulassungsbeschränkung; Hochschule; Benachteiligung; Verfahren; Österreich
AbstractIm Zusammenhang mit Chancengleichheit und Fairness beim Hochschulzugang von Frauen in Österreich ist die Frage relevant, ob durch die Gestaltung des Zulassungsverfahrens bestimmte Bewerberinnengruppen systematisch benachteiligt werden. Hierzu werden im vorliegenden Beitrag die Anteile verschiedener Bewerberinnengruppen mit jenen der Studienanfängerinnen nach dem Aufnahmeverfahren verglichen. Dabei wird hinsichtlich der Fairness von Zulassungsverfahren deutlich, dass die Ansprüche und die Praxis in mehreren Punkten auseinander klaffen. Implizit wird bei standardisierten Verfahren davon ausgegangen, dass der Einsatz formal gleicher Kriterien Fairness ausreichend garantiert, ohne dass jedoch ihre vermeintliche Neutralität je explizit überprüft oder sichergestellt worden ist. Darüber hinaus sind gerade persönliche Verfahren anfällig dafür, nach leistungsfernen Kriterien zu bewerten. Probleme der Fairness und (Un-) Gleichbehandlung finden sich damit sogar bei Verfahren, die gerade eine Lösung des Problems der Fairness darstellen sollten. Nachdem weder standardisierte noch persönliche Verfahren prinzipiell unproblematische Lösungen sind und mit dem Bezug auf Chancengleichheit und Fairness alle möglichen Praktiken zu legitimieren versucht werden, scheint schnellen Lösungen gegenüber eine erhebliche Skepsis angebracht, zumindest solange sich die offiziellen Ansprüche an Fairness, Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit beim Studienzugang nicht in konkreten Praktiken niederschlagen. (ICI2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2013/2
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