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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enJaeger, Michael; Smitten, Susanne In der
InstitutionHochschul-Informations-System GmbH
TitelLeistungsbezüge in der W-Besoldung.
Evaluation des Verfahrens zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge an der Universität der Künste Berlin.
QuelleHannover: HIS (2011), III, 69 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheForum Hochschule. 2011,16
Beigabengrafische Darstellungen; Literatur- und URL-Angaben S. 59-62
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN3-86426-001-9; 978-3-86426-001-8
SchlagwörterEvaluation; Besoldung; Rechtsgrundlage; Universität; Professur; Kunsthochschule; Bewertung; Leistung; Verfahren; Berlin; Deutschland
AbstractVor sechs Jahren wurde das Leistungsprinzip in die Professorenbesoldung eingeführt. Aber wer kann die Leistungen der Professorinnen und Professoren beurteilen? Wie kann das Bewertungsverfahren gestaltet werden, und welche Wirkungen sind festzustellen? Diese Fragen hat HIS im Auftrag der Universität der Künste (UdK) Berlin für das dort angewandte System der Gewährung von Bezügen für besondere Leistungen untersucht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen. Professorinnen und Professoren in W-Besoldung haben an der UdK Berlin einmal im Jahr die Möglichkeit, Bezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung zu beantragen. Die Anträge werden durch eine hochschulintern besetzte Vergabekommission anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs geprüft und bewertet. Auf der Basis eines Vorschlags der Kommission trifft der Präsident die abschließende Entscheidung über die Gewährung der Bezüge. Denn zur Sicherung der Wissenschaftsadäquatheit des Verfahrens ist der Präsident inhaltlich an die Beurteilung der Leistungen durch die Vergabekommission gebunden. Gleichzeitig ergibt sich die Höhe der Bezüge automatisch dadurch, dass für jede Leistungsstufe feste Beträge in der Vergabesatzung vorgesehen sind. Der Präsident kann also weder Einfluss auf die inhaltliche Bewertung der Leistung noch auf die Höhe der Leistungsbezüge nehmen. Weitere Schwierigkeiten zeichnen sich für die Zukunft dadurch ab, dass sowohl die Dekaninnen und Dekane, die eine Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen abgeben, als auch Mitglieder der Vergabekommission ebenfalls w-besoldet sein werden und dann in einer direkten Konkurrenz zu den Antragsteller(inne)n stehen. Hier ist zu überlegen, auf eine Dekanstellungnahme zu verzichten und in die Vergabekommission nur solche Personen zu entsenden, die den maximalen Umfang ruhegehaltsfähiger Leistungsbezüge bereits erreicht haben oder seit kurzer Zeit aus der aktiven Professorentätigkeit ausgeschieden sind. Im Bedarfsfall sollte die Kommission externe Gutachter(innen) zu Rate ziehen. Insgesamt überwiegen die positiven Evaluationsergebnisse: Das von der UdK installierte Verfahren steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Eckpunkten, die die Berliner Senatsverwaltung definiert hat. Durch die Kombination eines Antragsverfahrens mit einer Bewertung durch eine fachlich besetzte Vergabekommission ist die Wissenschaftsadäquatheit gewahrt. Der Katalog der Leistungskriterien aus der Satzung der UdK erscheint einer künstlerischen Hochschule angemessen und kann anhand von Vorschlägen der Vergabekommission behutsam weiterentwickelt werden. Mit Blick auf die bisherigen Wirkungen sind keine Hinweise auf systematische Fehlsteuerungen, etwa die Benachteiligung bestimmter Personengruppen, festzustellen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/1
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