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Autor/inTowara, Cécile
TitelDas Recht auf Bildung gemäß Art. 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
QuelleAus: Odendahl, Kerstin (Hrsg.): Europäische (Bildungs-)Union. Berlin: BWV, Berliner Wiss.-Verl. (2011) S. 75-106Verfügbarkeit 
ReiheRecht der Jugend und des Bildungswesens - Bücher. 2. RdJB-Bücher
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8305-1754-8; 978-3-8305-1754-2
SchlagwörterBildung; Bildungssystem; Bildungspolitik; Bildungsrecht; Recht auf Bildung; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Grundgesetz; Grundrechte; Rechtsgrundlage; Staat; Verfassung; Völkerrecht; Hochschule; Zuständigkeit; Europäische Union; Deutschland-BRD
AbstractObwohl die Europäische Union (EU) auf dem Gebiet des Bildungswesens nur über sehr eingeschränkte Kompetenzen verfügt, geriet das Bildungswesen seit den 1960er Jahren - zunächst sehr langsam und seit Ende der 1990er Jahre mit zunehmender Geschwindigkeit - immer stärker unter europäischen Einfluss. Vor diesem Hintergrund erscheint gerade auch auf der Ebene der EU die Auseinandersetzung mit der Frage nach einer "Europäischen (Bildungs-)Union" [...] sinnvoll und auch geboten. Neben der Präambel des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie den Bildungskompetenzen der EU nach Art. 165 und 166 AEUV (ex-Art. 149 und 150 EGV) spielt hier insb. in Art. 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) normierte "Recht auf Bildung" eine bedeutende Rolle. Darauf sollen sich die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren. Konkret widmet sich der folgende Beitrag - unter Zugrundelegung der einzelnen spezifischen Interpretationsregeln der Art. 51 ff. GRCh, der völkerrechtliche Vorschriften der EMRK, der Sozialcharta sowie der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten - der Auslegung der einzelnen Gewährleistungsinhalte der Bildungsgarantie des Art. 14 GRCh, die sich von der Interpretation verfassungstextlich verbürgter Grundrechte der einzelnen Mitgliedstaaten notwendigerweise erheblich unterscheiden muss. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Art. 14 GRCh auf den Bildungsbereich der Mitgliedstaaten sowie für den einzelnen Bürger in knappen Abrissen aufgezeigt. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/2
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