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Autor/inDegener, Theresia
TitelDie UN-Behindertenrechtskonvention als Inklusionsmotor.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 57 (2009) 2, S. 200-219Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterSoziale Bedingung; Recht; Recht auf Bildung; Förderung; Kind; Schulbesuch; Regelschule; Inklusion; Menschenbild; Bundesrecht; Diskriminierung; Gesetzgebung; Grundrechte; Internationale Zusammenarbeit; Menschenrechte; Menschenwürde; Partizipation; Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage; Völkerrecht; Rechtswissenschaft; Behinderung; Internationalität; Internationales Abkommen; Definition; Integration; Konzeption; Koordination; Reform; Umsetzung; Vereinte Nationen; Behinderter; Jugendlicher; Deutschland
AbstractDas im Dezember 2006 verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ist in Deutschland als Bundesrecht am 26. März 2009 in Kraft getreten. Der in dieser UN-Behindertenrechtskonvention enthaltene Artikel 24 befasst sich mit dem Recht auf Bildung und hat mit seiner Forderung auf Schaffung eines "inclusive education system" zu weitgehenden Diskussionen in Deutschland geführt - bis hin zu der Frage, ob dieser Text in der amtlichen, mit den anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Version zutreffend als mit der Forderung nach einem "integrativen Bildungssystem" übersetzt wurde. Die Autorin berichtet, auch aus der Perspektive einer an den unmittelbaren Verhandlungen Beteiligten, über das Entstehen und den Inhalt dieser neuen UN-Konvention. Sie weist in ihrem Beitrag auf den Zusammenhang hin, in dem diese neue Menschenrechtskonvention mit den schon geltenden anderen UN-Menschenrechtskonventionen steht und worin die neue Dimension der Behindertenrechtskonvention besteht, die auf einem fortentwickelten Verständnis von Diskriminierung aufbaut. Die Autorin betont dabei in besonderer Weise die individualrechtlichen Aspekte der Konvention, die Auswirkungen auch auf die tägliche Praxis von Schulbehörden und Schulen im Umgang mit behinderten Schülerinnen und Schülern notwendig haben werden. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2010/1
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