Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Elbe, Ingo |
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Titel | Privateigentum - "tief im Wesen des Menschen" begründet? John Lockes Formulierung des bürgerlichen Eigentumsbegriffs. Gefälligkeitsübersetzung: Private property - "deeply established in human nature"? John Locke's formulation of the bourgeois concept of property. |
Quelle | Aus: Elbe, Ingo (Hrsg.): Eigentum, Gesellschaftsvertrag, Staat. Begründungskonstellationen der Moderne. Münster: Verl. Westfäl. Dampfboot (2009) S. 70-108 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
Schlagwörter | Begriff; Naturrecht; Eigentum; Eigentumsrecht; Privateigentum; Ideengeschichte; Arbeit; 17. Jahrhundert; Historische Analyse; Kritik; Bürgerliche Gesellschaft; Bürgertum; Kant, Immanuel; Locke, John; Marx, Karl |
Abstract | "In seinem nächsten Aufsatz untersucht Elbe den Eigentumsbegriff als einen der zentralen Begriffe, auf dem die bürgerliche Gesellschaft ihr Selbstverständnis auf baut. Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen Eigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke. Hier leitet Locke das privatexklusive Eigentum an Sachgütern aus dem Selbsteigentum der Person und der Vermischung ihrer rechtspersonalen Substanz mit Naturgegenständen im Prozess der Arbeit ab. Privateigentum, so Elbe, wird damit erstmals in der politischen Ideengeschichte systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen, die noch im BGB nachwirkt. Der Beitrag stellt Lockes Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen Konstellationen vor und unterzieht ihn mit Kant und Marx einer Kritik." (Autorenreferat). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/2 |