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Autor/inEngert, Stefan
TitelPolitische Schuld, moralische Außenpolitik?
Deutschland, Namibia und der lange Schatten der kolonialen Vergangenheit.
Gefälligkeitsübersetzung: Political guilt, moral foreign policy? Germany, Namibia and the long shadow of the colonial past.
QuelleAus: Harnisch, Sebastian (Hrsg.): Solidarität und internationale Gemeinschaftsbildung. Beiträge zur Soziologie der internationalen Beziehungen. Frankfurt, Main: Campus Verl. (2009) S. 277-303Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterSolidarität; Afrika; Außenpolitik; Deutschland; Kriegsverbrechen; Moral; Schuld; Solidarität; Vergangenheitsbewältigung; Geschichtsbild; Kolonialismus; Namibia; Wiedergutmachung; Geschichtsbild; Kolonialismus; Reparation; Vergangenheitsbewältigung; Moral; Außenpolitik; Entwicklungsland; Genozid; Kriegsverbrechen; Schuld; Wiedergutmachung; Afrika; Deutschland; Namibia; Subsahara-Afrika; Südliches Afrika
AbstractDer Beitrag problematisiert zunächst das Verhältnis von Solidarität zu Schuld und Moral. Dabei wird Solidarität als potenzieller Ausgangs- und Endpunkt von Entschuldigungen beziehungsweise einer aktiven Versöhnungspolitik verstanden. Um einen eventuellen Identitäts- und Verhaltenswandel theoretisch fassen zu können, greift der Verfasser auf den Sozialkonstruktivismus zurück, der Normen wie Moral und Schuld eine konstitutive Wirkung zuschreibt. Dementsprechend ist eine Neubewertung des Geschichtsverständnisses, die Entwicklung eines Schuldbewusstseins und eine Änderung des außenpolitischen Verhaltens umso wahrscheinlicher, je dichter das die Akteure umgebende institutionelle Umfeld ist. Die folgende empirische Analyse unterstützt gleich zweifach die Hypothese, dass Deutschland seiner Kolonialvergangenheit in Wort und Tat eigentlich ohne weiteres angemessen gegenüber treten müsste. Zum einen aufgrund seiner demokratischen Identität und seines Selbstverständnisses als solidarischer Rollenspieler sowie des bisher gezeigten und als vorbildlich beurteilten Sühneverhaltens gegenüber Israel, zum anderen aufgrund der Existenz der Genozidkonvention von 1948 und der neuen Entschuldigungspraktik in den internationalen Beziehungen. Die strafrechtlichen Merkmale Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, die voll erfüllt sind, lassen keine Zweifel am Vorliegen eines Genozids, womit die immer noch existierende Verweigerungshaltung Berlins umso rätselhafter bleibt. Der Beitrag untersucht abschließend die aktuelle deutsche Wiedergutmachungspolitik gegenüber den Herero beziehungsweise Nama und Namibia und stellt die Schwierigkeiten des Versöhnungsprozesses heraus. (ICE2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2010/2
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