Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
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Titel | Kompetenzen wahrnehmen, anerkennen und fördern. Vorschläge des BMAS für ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen. |
Quelle | Berlin (2009), 10 S.; 42 KB
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie; Graue Literatur |
Schlagwörter | Arbeitnehmer; Arbeitsförderung; Ausländer; Bedarf; Berufliche Qualifikation; Anerkennung; Berufliche Mobilität; Coaching; Qualitätsmanagement; Fachkraft; Bildungsabschluss; Arbeitsberatung; Bildungsabschluss; Arbeitsförderung; Qualitätsmanagement; Berufliche Mobilität; Berufliche Qualifikation; Ausbildungsabschluss; Arbeitsberatung; Fachkraft; Coaching; Anerkennung; Bedarf; Zugangsvoraussetzung; Arbeitnehmer; Ausländer |
Abstract | Angesichts des drohenden Fachkräftemangels und der Intransparenz des Anerkennungsverfahrens ausländischer Qualifikationen vor allem bei Drittstaatsangehörigen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen erarbeitet. "Wenn eine ausländische Ausbildung deutschen Standards nicht genügt, sollte dem Zuwanderer eine passende Weiterbildung als Auflage für eine Anerkennung angeboten werden. Mit einem Anerkennungsgesetz sollte ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren geschaffen werden. Bestandteil dieses Verfahrens sollte dabei eine Bewertung der ausländischen Zertifikate, die individuelle Kompetenzfeststellung sowie die formale Anerkennung sein, verbunden mit der Möglichkeit von ergänzenden Anpassungsqualifizierungen bei Teilanerkennung. Begleitet werden sollte dieser Prozess durch eine individuelle Beratung und Coaching des Antragstellers. Der Bund sollte dabei für ein verbindliches System der Qualitätssicherung und den Aufbau eines einheitlichen statistischen Monitorings verantwortlich sein, um eine bundesweite Vereinheitlichung und Standardisierung der dezentralen Anerkennungspraxis zu gewährleisten." Als Eckpunkte für ein Anerkennungsgesetz wird der persönliche und sachliche Geltungsbereich des Gesetzes abgesteckt. Der Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren und Bewertung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse, die einheitliche Qualitätssicherung und Standardisierung durch eine zentrale Anerkennungsagentur, dezentrale Anlauf- und Clearingstellen, der Anspruch auf individuelle Kompetenzfeststellung sowie gezielte Anerkennungsförderung werden als wesentliche Inhalte eines Anerkennungsgesetzes formuliert. Es wird für Steuerfinanzierung plädiert; je nach Anspruchsberechtigung könnten die Kosten für konkrete Maßnahmen z.T. aus der Arbeitsförderung getragen werden. Forschungsmethode: deskriptive Studie. (IAB). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2009/4 |