Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Scheffer, Thomas |
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Titel | Er bereut nicht! Ein Versuch über die moralische Karriere des Angeklagten und wie sie sich im Verfahren zeigt. Gefälligkeitsübersetzung: He doesn't regret anything! An essay on the moral career of the defendant and how it is demonstrated in the proceedings. |
Quelle | Aus: Heisler, Evamaria (Hrsg.); Koch, Elke (Hrsg.); Scheffer, Thomas (Hrsg.): Drohung und Verheißung. Mikroprozesse in Verhältnissen von Macht und Subjekt. Freiburg, Breisgau: Rombach (2007) S. 167-191 |
Reihe | Rombach Wissenschaften. Reihe Scenae. 5 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 978-3-7930-9497-5 |
Schlagwörter | Ermittlungsverfahren; Großbritannien; Gutachten; Moral; Recht; Richter; Schuld; Stigmatisierung; Moralisches Urteil; Strafverfahren; Normalität; Kriminalisierung; Recht; Moral; Moralisches Urteil; Gerichtsverfahren; Schuld; Stigmatisierung; Strafverfahren; Richter; Ermittlungsverfahren; Exklusion; Gutachten; Kriminalisierung; Normalität; Gericht (Justiz); Großbritannien |
Abstract | Der Verfasser untersucht in seiner ethnografisch angelegten Analyse Droh- und Verheißungsmechanismen eines Strafverfahrens, das die englische Justiz beschäftigt hat: der Mordprozess gegen den uneinsichtigen Herrn Grease. Die Analyse des Falls zeigt die eigentliche Wirkmacht gerichtlicher Verfahren, die nicht nur im abschließenden Urteil und seinen Folgen liegt, sondern ebenso sehr in einer moralischen Involvierung des Angeklagten. Ziel der Involvierung ist die Läuterung des Angeklagten oder zumindest ein öffentliches 'Sich zur Tat Verhalten'. Das Verfahren ruft, so die Hypothese des Autors, Angeklagte nicht nur formal und strategisch an, sondern auch moralisch. Es konfrontiert sie mit Fragen der Schuld und hält Gelegenheiten vor, an denen sich der Verfahrensgänger dazu äußern kann und soll. Im Fall des Herrn Grease findet eine Affizierung des Angeklagten nur punktuell statt. Dies führt den Verfasser zu dem Ergebnis, dass gerichtliche Verfahren eine zwiespältige Position zu den angeklagten Subjekten einnehmen. Sie ebnen eine moralische Karriere und vermögen zugleich, von dieser abzusehen. (ICG2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2008/3 |