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TitelLehrerrat als Personalrat.
Rechtsgutachten sieht Mitbestimmungsrechte der Lehrkräfte an Schulen verletzt.
QuelleIn: Schulrecht, 10 (2006) 11/12, S. 122-123Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1434-4181
SchlagwörterDienstrecht; Schulgesetz; Schulleiter; Lehrer; Mitbestimmung; Personalvertretung; Nordrhein-Westfalen
AbstractNachdem am 1.8.2006 in Kraft getretenen Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen werden den Schulleitern Aufgaben von Dienstvorgesetzten übertragen und kann in Fragen der Mitbestimmung an die Stelle des Personalrats der Lehrerrat, ein schulisches Mitwirkungsgremium, treten. Rechtsstellung, weitere Aufgaben und Befugnisse des Lehrerrates sollen nach dem Schulgesetz vom Ministerium in einer Rechtsverordnung geklärt werden. In einem vom Deutschen Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten [wird dargelegt] dass die Regelungen im neuen Schulgesetz NRW zur Mitbestimmung der Lehrkräfte an Schulen nicht verfassungskonform sind. Es werden Auszüge aus dem Gutachten wiedergegebenen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2007/3
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