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Autor/inLanger, Dietmar
TitelAuf den 'guten' Willen kann ein Erzieher verzichten.
Zur Begründung des eigentlichen pädagogischen Handelns.
QuelleIn: Pädagogische Rundschau, 60 (2006) 5, S. 489-502Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0030-9273
SchlagwörterErziehung; Pädagogik; Pädagogische Anthropologie; Gehorsam; Kritikfähigkeit; Pädagogisches Handeln; Erziehungsauftrag; Handlungstheorie; Selbstbestimmung; Urteilsbildung; Wille; Schüler; Erkenntnis; Hirnforschung; Norm; Rationalität; Vernunft; Kritik; Individuum
AbstractDer "gute Wille" kann... nicht mit evolutionär entstandenen allgemeinen Hirnstrukturen oder entsprechenden Annahmen über Hirnfunktionen oder Gehirntätigkeiten erklärt werden, aber er kann als empirischer Wille in (Erziehungs-)Alltag konkret in der Ausübung bestimmter Handlungen faktisch wirksam werden, nämlich in normgerechtem Handeln bzw. in der Befolgung von Normen, zudem auch in deren kritischer Hinterfragung und in der erneuten Veständigung, weil gute Gründe dafür sprechen. ... [Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage], ob und wie erklärt werden kann, welche Funktion dem guten Willen im Handlungsgefüge zukommt. Dadurch werden der phänomenale und der transzendentale Aspekt des guten Willens angesprochen, woraus für den Erzieher ersichtlich wird, was das eigentliche pädagogische Handeln ausmacht, wie es begründet werden kann und warum es problematisch ist. Dass und warum Erzieher auf den guten Willen in mehrfacher Hinsicht nicht verzichten können, soll... gezeigt werden. Er kann in der Erziehung nicht entbehrt werden, weil er zunächst einmal als allgemeiner Begriff eine transzendentale Setzung im Sinne einer Bedingung der Möglichkeit für normengerechte Selbstbestimmung ist und somit auch die Absichten des eigentlichen pädagogischen Handelns zu begründen vermag. Sie kommen gebündelt als Richtschnur zum Ausdruck, um ihn als Willenskraft immer wieder vermitteln zu wollen. Und schließlich ist der gute Wille im Bündnis mit Vernunft und Verstand ein Mittel zum Zwecke der Mündigkeit und somit auch der kritischen Hinterfragung von Normen und der erneuten Verständigung. Den Schluss des Beitrags bilden ein Resümee und ein Ausblick auf zwei weiterhin offene Fragen in Bezug auf bewusste Willenshandlungen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2007/3
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