Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Blanz, Susanne; Schmidt, Martin H. |
---|---|
Titel | Welche Kinder und Jugendliche nehmen Verhaltenstherapie im Leistungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch? |
Quelle | In: Kindheit und Entwicklung, 15 (2006) 3, S. 138-145Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0942-5403; 2190-6246 |
DOI | 10.1026/0942-5403.15.3.138 |
Schlagwörter | Verhaltenstherapie; Kind; Psychotherapie; Häufigkeit; Leistung; Jugendlicher |
Abstract | Der Beitrag widmet sich der Inanspruchnahmeforschung auf dem Gebiet der ambulanten Verhaltenstherapie des Kindes- und Jugendalters im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkassen als Teilgebiet der inputorientierten Versorgungsforschung. Im Rahmen einer Dokumentenanalyse von 1021 Kurz- oder Langzeitanträgen auf Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie durch die Krankenkassen der jeweiligen anfragenden Versicherten, die zur Begutachtung eingereicht worden waren, wurde die Intention verfolgt, die WER-Frage der Inanspruchnahme zu beantworten, wobei auf soziodemografische Merkmale der Antragsstichprobe fokussiert wurde. Es zeigte sich, dass bis zum Alter von 15 Jahren männliche Kinder und Jugendliche sowohl in der Antragsstichprobe als auch im Vergleich mit der Allgemeinbevölkerung überrepräsentiert waren, während sich das Geschlechterverhältnis mit steigendem Alter umkehrte. Gut drei Viertel der versicherten Jungen und Mädchen war zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen fünf und 15 Jahre (im Mittel 11;14 Jahre) alt, in der Mehrzahl erst- oder zweitgeborene Kinder und an dritter Stelle Einzelkinder. Während knapp sieben Prozent der Jungen und Mädchen auf eine Förderschule gingen, besuchte die große Mehrheit einen Regelschultyp mit unterschiedlicher Altersangemessenheit der jeweiligen Klasseneinstufung. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung wurde überproportional häufig ein Antrag auf Verhaltenstherapie für die Kinder Alleinerziehender und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehender, allein erziehender Eltern gestellt. (Orig.). |
Erfasst von | Landesinstitut für Schule, Soest |
Update | 2006/5 |