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Autor/inFabricius, Dirk
TitelGeneralprävention oder: Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Rechtspolitik.
Gefälligkeitsübersetzung: General prevention or: the best criminal justice policy is a good legal policy.
QuelleAus: Feltes, Thomas (Hrsg.); Pfeiffer, Christian (Hrsg.); Steinhilper, Gernot (Hrsg.): Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen. Festschrift für Professor Dr. Hans-Dieter Schwind zum 70. Geburtstag. Heidelberg: C. F. Müller (2006) S. 269-287Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8114-5241-X
SchlagwörterWissen; Strafe; Gefühlsarbeit; Vertrauen; Information; Justizverwaltung; Kriminalität; Kriminalpolitik; Öffentlichkeit; Rechtspolitik; Strafe; Strafverfolgung; Vertrauen; Wissen; Justiz; Prävention; Lerntheorie; Strafverfahren; Lerntheorie; Justizverwaltung; Kriminalität; Kriminalpolitik; Rechtspolitik; Strafverfahren; Strafverfolgung; Verbrechensbekämpfung; Öffentlichkeit; Prävention; Justiz; Information
AbstractDer Beitrag erörtert das angestrebte Zusammenspiel zwischen Kriminalpolitik und Rechtspolitik im Kontext der Generalprävention. Nach der Kernidee der Generalprävention wird jemand, der beobachtet, dass, wie und warum jemand bestraft wird, keine oder weniger Straftaten begehen. So wird im ersten Schritt zunächst die Generalprävention hinsichtlich seiner Funktionen beschrieben. Dazu gehören folgende Prozeduren: (1) das Ablaufschema und von Juristen beeinflussbare Variablen (Justizgeschehen und Öffentlichkeit), (2) Information und Bestrafungsvorgänge (das Zuschauen beim Strafen und Bestraftwerden, der Entwurf von Aktionsschemata, Gefühlsmanagement, Integrationsprävention durch Vertrauen, Einsicht ins Unrecht) sowie (3) Information über und aus anderen Justiz- und Verwaltungsverfahren. Auf dieser Grundlage wird im zweiten Schritt aus der Perspektive der Lerntheorie schließlich die Ausgestaltung einer generalpräventiven Rechtspolitik skizziert. Nach Ansicht des Autors empfiehlt es sich, generalpräventiven Wirkungen jenseits des Strafverfahrens größeres Gewicht einzuräumen, und hier für adäquate Formen der Öffentlichkeit und Veröffentlichung zu sorgen. (ICG2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2007/3
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