Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Walter, Michael |
---|---|
Titel | Wie kann ein Mensch so etwas tun? Zur Erklärung der Beziehung des Täters zur Tat in wissenschaftlichen Theorien und in lebenspraktischen Zusammenhängen. Gefälligkeitsübersetzung: How can someone do such a thing? Explanation of the relationship between the offender and the crime in scientific theories and in practical life contexts. |
Quelle | Aus: Feltes, Thomas (Hrsg.); Pfeiffer, Christian (Hrsg.); Steinhilper, Gernot (Hrsg.): Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen. Festschrift für Professor Dr. Hans-Dieter Schwind zum 70. Geburtstag. Heidelberg: C. F. Müller (2006) S. 1155-1170 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 3-8114-5241-X |
Schlagwörter | Kognition; Sozialpsychologie; Kriminologie; Neutralisation; Literatur; Vergangenheitsbewältigung; Kunst; Kriminalität; Kriminalpolitik; Terrorismus; Philosophie; Forschungsstand; Lebensweise; Rechtsverletzung; Soziale Wirklichkeit; Theorie-Praxis-Beziehung; Täter-Opfer-Beziehung; Täter |
Abstract | Der Beitrag zur Kriminologie und Kriminalpolitik befasst sich mit Erklärungsansätzen zur Täter-Tat-Problematik. Dabei steht die Neutralisierung als 'Lösungs'-Ansatz des Rechtsbrechers bzw. die Neutralisierung krimineller Akte im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Ausführungen gliedern sich in folgende Punkte: (1) Bedeutung und Reichweite von Neutralisierungen in der Kriminalitätsforschung, (2) ein interdisziplinärer Zugang zu Phänomenen der Neutralisierung, geprägt von gesellschaftlichen, philosophischen, psychologischen und politischen Bausteinen, (3) Neutralisierungen in der Literatur, insbesondere in autobiographischen Darstellungen von Terroristen sowie (4) Neutralisierungen in der zeitgenössischen Kunst. Die Überlegungen zeigen, dass Neutralisierungen krimineller Akte seitens des Täters aus ganz unterschiedlichen Kontexten thematisiert werden können. Sie beschäftigen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen. Indem man versucht, kognitive Gedankengänge eines Täters zu ergründen, bemüht man sich um den Zugang zu seiner Person, aus einer konkreten Tatsituation heraus. Eine derartige Kommunikation kann zu einer Auseinandersetzung mit der Tat führen, an der das Opfer, der Täter und die anderen Verfahrensbeteiligten teilhaben. (ICG2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2007/3 |