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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inGebelein, Ulrike
InstitutionBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
TitelKein Kind darf verloren gehen.
QuelleAus: Bildung schützt! Berlin: Eigenverlag (2006) S. 162-167Verfügbarkeit 
Reiheargumente. 5
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterGewalt; Kindeswohl; Familie; Deutschland; Familie; Gewalt; Information; Jugendschutz; Kind; Kindertagesstätte; Kindeswohl; Recht; Missbrauch; Bericht; Kinderschutz; Gefährdung; Misshandlung; Konvention; Darstellung; Vernachlässigung; Jugendschutz; Kinderrechtskonvention; Kinderschutz; Recht; Internationalität; Kind; Kindertagesstätte; Menschenrechte; Misshandlung; Internationalität; Bericht; Darstellung; Gefährdung; Konvention; Missbrauch; Vernachlässigung; Tageseinrichtung; Information; Deutschland
AbstractDie Autorin stellt in ihrem Beitrag das Kindeswohl unter dem Aspekt der Vernachlässigung und Misshandlung in den Mittelpunkt. Sie weist auf die Möglichkeiten und Pflichten von Erzieherinnen in Tageseinrichtungen für Kinder hin. Durch den niedrigschwelligen Zugang zu Eltern haben Erzieherinnen die Chance, frühzeitige und vor allem präventiv ausgerichtete Kompensationsmaßnahmen, Hilfestellungen und Unterstützungsangebote für betroffene Kinder und deren Familien zu entwickeln und umzusetzen. Die Neuregelung im § 8a SGB VIII verpflichtet die verschiedenen Institutionen wie z.B. das Jugendamt und die Kindertagesstätte darüber hinaus nunmehr zur Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes. -ih.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/2
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