Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Gebelein, Ulrike |
---|---|
Institution | Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz |
Titel | Kein Kind darf verloren gehen. |
Quelle | Aus: Bildung schützt! Berlin: Eigenverlag (2006) S. 162-167 |
Reihe | argumente. 5 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
Schlagwörter | Gewalt; Kindeswohl; Familie; Jugendschutz; Kinderrechtskonvention; Kinderschutz; Recht; Kind; Kindertagesstätte; Menschenrechte; Misshandlung; Internationalität; Bericht; Darstellung; Gefährdung; Konvention; Missbrauch; Vernachlässigung; Tageseinrichtung; Information; Deutschland |
Abstract | Die Autorin stellt in ihrem Beitrag das Kindeswohl unter dem Aspekt der Vernachlässigung und Misshandlung in den Mittelpunkt. Sie weist auf die Möglichkeiten und Pflichten von Erzieherinnen in Tageseinrichtungen für Kinder hin. Durch den niedrigschwelligen Zugang zu Eltern haben Erzieherinnen die Chance, frühzeitige und vor allem präventiv ausgerichtete Kompensationsmaßnahmen, Hilfestellungen und Unterstützungsangebote für betroffene Kinder und deren Familien zu entwickeln und umzusetzen. Die Neuregelung im § 8a SGB VIII verpflichtet die verschiedenen Institutionen wie z.B. das Jugendamt und die Kindertagesstätte darüber hinaus nunmehr zur Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes. -ih. |
Erfasst von | Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin |
Update | 2007/2 |