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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionBundesverband Legasthenie und Dyskalkulie
TitelChancengleichheit herstellen, Diskriminierung vermeiden.
Schulische Regelungen für Legastheniker rechtswidrig!
QuelleHannover: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (2006), 56 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterBildungsforschung; Chancengleichheit; Begriff; Begriff; Bildungsrecht; Chancengleichheit; Deutschland; Diskriminierung; Gutachten; Lehrer; Recht; Rechtschreibschwäche; Schüler; Schule; Spracherwerb; Verfassungsrecht; Rechtsprechung; Bildungsforschung; Schriftsprache; Leistungsbeurteilung; Leistungsschwäche; Bildungsrecht; Recht; Schule; Lehrer; Schüler; Leistungsbeurteilung; Leistungsschwäche; Leseschwäche; Spracherwerb; Rechtschreibschwäche; Schriftsprache; Diskriminierung; Grundrechte; Rechtsprechung; Verfassungsrecht; Forschungsstand; Benachteiligung; Gutachten; Behinderter; Deutschland
AbstractDie Schulen und Lehrer sind im Umgang mit Legasthenikern hoffnungslos überfordert. Sie müssen durch die eindeutige und klare Vorgabe schulischer Regelungen gestützt werden. Das Störungsbild der Legasthenie ist inzwischen von der Rechtsprechung zum Prüfungsrecht als Behinderung anerkannt worden. Die Gerichte sprechen den betroffenen Studenten, Referendaren und Schülern mit Legasthenie aus dem Grundrecht das Recht auf Nachteilsausgleich in den Prüfungen zu. Diese Rechtsprechung war für die entsprechende Interessenvertretung Anlass, rechtsgutachterlich prüfen zu lassen, welche Rechte Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie unabhängig vom Einzelfall aus dem Grundgesetz haben. Die in diesem Sonderheft enthaltene rechtsgutachterliche Stellungnahme beschreibt die Rechte von Legasthenikern. Sie zeigt ganz deutlich, dass in Deutschland sofortiger Handlungsbedarf besteht, den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Chancengleichheit zu gewähren und sie nicht weiterhin zu diskriminieren. Das einzige Bundesland, in dem es keinen derartigen Handlungsbedarf gibt, ist das Land Bayern mit seiner Bekanntmachung von 1999, die, im Gegensatz zu allen anderen Länderreglungen, fast allen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2007/1
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