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Autor/inGlombik, Manfred
TitelGrundsicherung.
QuelleIn: Arbeit und Beruf, 56 (2005) 10, S. 289-292Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0343-1886
SchlagwörterEltern; Kind; Rentner; Anrechnung; Unterhaltsanspruch; Eltern; Kind; Gesetzliche Rentenversicherung; Sozialleistung; Grundsicherung; Vermögen (Wirtsch); Anrechnung; Bedarfsorientierung; Leistungsanspruch; Alter Mensch; Erwerbsgeminderter; Rentner
AbstractIm Januar 2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt und für diesen Personenkreis die Notwendigkeit der Sozialhilfegewährung vermeidet. Verzichtet wird bei der Grundsicherung weitgehend auf einen Unterhaltsrückgriff bei Angehörigen. Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Leistung, die nur dann zum Tragen kommt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten nicht ausreichen, um den Grundbedarf abzudecken. Die Prüfung der Bedürftigkeit und die Auszahlung der Grundsicherung erfolgt ausschließlich durch die Grundsicherungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Grundsicherung ist somit weder eine Einheits- oder Grundrente, noch erfolgt automatisch eine Aufstockung der Rente auf bestimmte Mindestbeträge. Forschungsmethode: deskriptive Studie. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2006/3
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